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handhabt nach Maaßgabe dieses Statuts und im Uebrigen in dem Umfange und
mit den Befugnissen, welche gesetzlich den Aufsichtsbehörden der Gemeinden
zustehen.
S. 15.
Abänderungen dieses Statuts können nur unter landesherrlicher Genehmi-
gung erfolgen.
Luchanuh unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Schloß Babelsberg, den 28. Juni 1869.
(L. S.) Wilhelm.
Für den Justizminister:
v. Selchow. Gr. zu Eulenburg.
(Nr. 7459.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genchmigung der unter der Firma:
„Stolper Stallbau-Aktiengesellschaf“ mit dem Sitze zu Stolp errichteten
Aktiengesellschaft. Vom 10. Juli 1869.
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 5. Juli 1869.
die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: „Stolper Stallbau-
Aktiengesellschaft" mit dem Sitze zu Stolp, sowie deren Statut vom 12. Juni
1869. zu genehmigen geruht.
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt der
Königlichen Regierung zu Cöslin bekannt gemacht werden.
Berlin, den 10. Juli 1869.
Der Minister für Handel- Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Im Auftrage:
Moser.
6„ (Nr. 7460.)