Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Dalon 
zu der 
Stamm-Aktie der Neiße-Brieger Eisenbahngesellschaft 
—.s.ieene 
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe o0or. 
ab an den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen die . Serie 
der Zinskupons für die Jahre . . bis „sofern nicht von dem Inhaber 
der Mktie bei der unterzeichneten Direktion rechtzeitig Widerspruch dagegen er- 
hoben wird. 
Breslau, den 18.. 
Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn. 
(Trockener Stempel.) (Unterschrift in Faksimile.) 
2 Thlr. 7 Spgr. Serie I. — 1# 
Erster Zinskupon 
für die 
Aktie der Neiße-Brieger Eisenbahngesellschaft 
½%% „ 
Zwei Thaler sieben einen halben Silbergroschen hat Inhaber dieses Kupons 
vonn . .. ab aus der Hauptkasse der Oberschlesischen Eisenbahn und 
an den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen zu erheben. Dieser- 
Kupon wird ungültig und werthlos, wenn er nicht binnen vier Jahren nach dem 
Fälligkeitstermine zur Zahlung präsentirt wird. 
Breslau, den .trzrunnn 18. 
Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn. 
(Trockener Stempel.) (Unterschrift in Faksimile.) 
  
Nr. 7641—7642.) (Nr. 7642.)
	        
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