Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Danzig. 
Dalon 
zur 
Kreis-Obligation des Marienburger Kreises. 
Der Inbaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Marienburger Kreises 
Littr. ..... .M. . . .. ũber . . . .. Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die —#### Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Chausseebaukasse zu Marienburg. 
Marienburg, den 1ee . ... 18. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Marienburger Kreise. 
N. JN. N. N. 
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit Lettern 
oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der 
eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. 
  
  
(Nr. 7786.) Bekanntmachung, betreffend die der Rheinischen Eisenbahngesellschaft ertheilte 
landesherrliche Konzession zum Bau und Betriebe einer Anschlußbahn von 
dem Bahnhofe Ehrang der Call-Trierer Eisenbahn nach dem Hüttenwerke 
Quint. Vom 6. Februar 1871. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Konzessions-Urkunde vom 
12. Januar d. J. der Rheinischen Eisenbahngesellschaft den Bau und Betrieb 
einer Anschlußbahn von dem Bahnhofe Ehrang der Call-Trierer Eisenbahn nach 
dem Hüttenwerke Quint unter gleichzeitiger Verleihung des Expropriationsrechts 
zu gestatten geruht. 
Die vorgedachte Allerhöchste Urkunde wird durch das Amtsblatt der König- 
lichen Regierung zu Trier zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. 
Berlin, den 6. Februar 1871. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten. 
Gr. v. Itzenplitz. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
X v. Decker.
	        
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