Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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Kommission  gewählt,  welche  für  die  treue  Befolgung  der  gegenwärtigen  Bestimmungen
  verantwortlich  ist  und  zu  dem  Ende  von  der  Regierung  zu  Arnsberg
in  Eid  und  Pflicht  genommen  wird.  Dieselbe  soll  aus  fünf  Mitgliedern  bestehen,
von  denen  Eins  aus  dem  Magistrate,  zwei  aus  der  Stadtverordneten=  Versammlung
  und  zwei  aus  der  Bürgerschaft  zu  wählen  sind.  Das  erstgedachte  Mitglied
wird  vom  Bürgermeister  ernannt),  die  anderen  Mitglieder  werden  von  der  Stadt.
verordneten-Versammlung  auf  eine  sechsjährige  Amtsdauer  gewählt.  Nach  Ablauf
des  zweiten  Jahres  scheidet  einer,  des  vierten  Jahres  zwei  und  des  sechsten  zwei
der  gewählten  Mitglieder  in  gleicher  Weise  aus  und  werden  durch  eine  Ergänzungswahl
  ersetzt.  Die  das  erste  und  zweite  Mal  Ausscheidenden  werden  Nurch  das
Loos  bestimmt.  Die  Ausscheidenden  sind  wieder  wählbar,  ohne  indeß  die  sofortige
Wiederwahl  anzunehmen  verpflichtet  zu  sein.

G.  3.

Die  Obligationen  werden  in  drei  Serien,  die  eine  unter  dem  Buchstaben  A.
für  die  Obligationen  zu  500  Thaler  mit  fortlaufenden  Nummern  von  I.  bis  400.,
die  andere  unter  dem  Buchstaben  B.  für  die  Obligationen  zu  200  Thaler  mit
fortlaufenden  Nummern  von  1.  bis  500.  und  die  dritte  unter  dem  Buchstaben  C.
für  die  Obligationen  von  100  Thaler  mit  fortlaufenden  Nummern  von  1.  bis
500.  nach  dem  angehängten  Schema  ausgestellt,  von  dem  von  dem  Bürgermeister
ernannten  Magistratsmitgliede  und  zwei  von  der  Kommission  zu  ernennenden
Mitgliedern  der  Schuldentilgungs-Kommission  unterzeichnet  und  von  dem  Rendaen
  der  Stadtkasse  kontrasignirt.  Denselben  ist  ein  Abdruck  dieses  Privilegiums
eizufügen.  ·

§.4.

Den  Obligationen  werden  für  die  nächsten  fünf  Jahre  zehn  Zinskupons,
und  zwar  für  die  Serie  A.  jeder  zu  12  Thlr.  15  Sgr.,  für  die  Serie  B.  jeder
zu  5  Thlr.  und  für  die  Serie  C.  jeder  zu  2  Thlr.  15  Sgr.,  in  den  darin  bestimmten
  halbjährigen  Terminen  zahlbar,  nach  dem  angehängten  Schema  beife.
geben.  Mit.  dem  Ablaufe  dieser  und  jeder  folgenden  fünfjährigen  Periode  erfolgt
die  Ausgabe  neuer  Zinskupons  nach  vorheriger  öffentlicher  Bekanntmachung
(wie  in  H.  7.)  bei  der  Stadtkasse  zu  Iserlohn  gegen  Ablieferung  des  der  älteren
Zinskupons-Serie  beigedruckten  Talons.  Beim  Verluste  des  Talons  erfolgt  die
Aushändigung  der  neuen  Zinskupons=  Serie  an  den  Inhaber  der  Schufdoerschreibung,
  sofern  deren  Vorzeigung  rechtzeitig  geschehen  ist.  Die  Kupons  und
die  Talons  werden  mit  dem  Faksimile  der  Unterschriften  des  betreffenden  Magistratsmitgliedes
  und  der  beiden  Mitglieder  der  Schuldentilgungs--Kommission  versehen
  und  von  dem  Rendanten  der  Stadtkasse  unterschrieben  ger-  K.  3.).

G.  5.

Vom  Verfalltage  ab  wird  gegen  Auslieferung  des  Zinskupons  der  Betrag
desselben  an  den  Vorzeiger  durch  die  Stadtkasse  öcht.  Auch  werden  die  fälligen
Zinskupons  bei  allen  Zahlungen  an  die  Kasse,  namentlich  bei  Entrichtung  der
Kommunalsteuern,  in  Zahlung  genommen.

K.  6.