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r. 7936.) Allerhöchster Erlaß vom 13. Dezember 1871., betreffend die Bestätigung eines
von dem 29. Generallandtage der Ostpreußischen Landschaft beschlossenen.
Zusatzes zu J. der durch den Erlaß vom 13. Juli 1868. genehmigten
Beschlüsse des 27. Generallandtages.
Auf den Bericht vom 2. Dezember d. J. will Ich folgenden, von dem
29. Generallandtage der Ostpreußischen Landschaft beschlossenen Zusatz zu I. der durch
Meinen Erlaß vom 13. Juli 1868. (Gesetz Samml. S. 762. ff.) genehmigten
Beschlüsse des 27. Generallandtages:
„Auch städtische Ländereien, die mit ländlichen zu einer selbstständigen
Vorwerkswirthschaft vereinigt sind, können zu landschaftlicher Schätzung
und Beleihung mitgezogen werden; es müssen dann jedoch die städti-
schen Kommuhaalahcasen, Meinem Erlasse vom 13. Juli 1868. ge-
mäß, berücksichtigt und die städtischen Ländereien der landschaftlichen
Generalgarantie unterworfen werden.“
hierdurch bestätigen.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 13. Dezember 1871.
Wilhelm.
Gr. zu Eulenburg.
An den Minister des Innern.
(Nr. 7937.) Statut für den Verband zur Melioration des Engelaubs in der Gemarkung
von Hümme, Kreis Hofgeismar. Vom 16. Dezember 1871.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
verordnen zur Verbesserung des in der Gemarkung von Hümme, Kreises Hof-
geismar, gelegenen sogenannten Engelaubs, nach Anhörung der Betheiligten ge-
mäß dem Antrage der Mehrzahl derselben, auf Grund der Verordnung vom
28. Mai 1867. (Gesetz Samml. für 1867. S. 769.), was folgt:
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Um die im Flußgebiet der Esse in der Gemarkung von Hümme gelegenen,
auf dem zum Projekt des Wasserbaumeisters Schmidt vom 28. November 1870.
gehörigen Uebersichtsplane mit grüner Umrandung versehenen, in dem dazu ge-
fertigten Katasterauszuge verzeichneten Wiesenflächen durch Ent= und Bewässe-
rung zu melioriren, werden die Besitzer derselben zu einer Genossenschaft mit
Korporationsrechten unter dem Namen:
"Verband zur Melioration des Engelaubs“
vereinigt.
Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Hümme. 5
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