Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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Provinz Hessen-Kassau, Regierungsbezirk Wiesbaden. 
(Stadtwappen.) 
Obligation 
der 
Stadt Ems 
uͤber 
Vierhundert Thaler Preußisch Kurant, 
— 700 Gulden Süddeutscher Währung, 
— 1500 Franken Eidgenössischer Währung. 
Die Stadtgemeinde Ems, vertreten durch ihren Gemeinderath, hat beschlossen, 
zur Bestreitung der Kosten für die Anlage eines Wasserversorgungswerks, für 
den Bau eines Schulhauses, für den Bau einer Fußbrücke über die Lahn, sowie 
für verschiedene nothwendige Grunderwerbungen ein Anlehen von 120,000 Thalern, 
Einmal Hundert und zwanzig Tausend Thalern, 
der Thalerwährung aufzunehmen. 
Auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vo .. . . ... ... 
bekennt sich der Gemeinderath von Ems, vertreten durch den Vorsitzenden und 
zwei zu diesem Behufe gewählte Mitglieder desselben, Namens der Stadtgemeinde 
Ems durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkünd- 
bare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von 
Vierhundert Thalern Preußisch Kurant) 
— 700 Gulden Süddeutscher Währung, 
— 1500 Franken Eidgenössischer Währung, " 
secch Betrag als ein Theil des obigen Anlehens zur Stadtkasse gezahlt wor- 
en ist. « 
Der Gemeinderath verspricht Namens der Stadtgemeinde Ems, dieses 
Anlehen mit fünf vom Hundert (5 Prozent) jährlich, vom Emilsssionstage an, 
in halbjährlichen, am 1. März und 1. September jeden Jahres fälligen Linsen zu 
verzinsen, auch vom nächsten Jahre ab allmälig und in Gemähheit des festge- 
stellten und am Schlusse dieser Obligation abgedruckten Tilgungsplanes aus 
einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von Einem Prozent der ursprüng- 
lichen Anlehenssumme, unter Zuwachs der ersparten Zinsen von den getilgten 
Schuldverschreibungen) innerhalb weiterer sieben und dreißig Jahre alljährlich 
am 1. September zurückzuzahlen, so daß die erste Rückzahlung am 1. September 
1872. und die letzte am 1. September 1908. erfolgt. D 
er
	        
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