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Bemerkung zu 2. a. und b.
Besteht die Ladung zum Theil aus Gegenständen der vorstehend
unter 2. a. genannten Art, zum Theil aus anderen Gegenständen,
oder wird das Gefäß zum Personentransport benutzt, so wird die
Abgabe zum vollen Betrage erhoben.
B. von geflößtem Holze:
I. 1) von Flößen, welche ganz oder theilweise aus vierkantig beschlagenen
Hölzern (Quadratholz) oder Balken bestehen, für 23 Quadratmeter
der Oberfläche mit Einschluß des Flottwerkes und Wasserraumes,
2) von allen anderen Flößen für 3 Quadratmeter der Oberfläche mit
Einschluß des Flottwerkes und Wasserraumes,
fünf Pfennige.
, Anmerkung. Bei Berechnung der Oberfläche wird eine Fläche
von uͤberhaupt weniger als 23 (zu 1.) beziehungsweise 3
(zu 2.) Quadratmeter vollen 23 oder 3 Quadratmetern gleich
gestellt, ein Ueberschuß von weniger als 14 (zu 1.) beziehungs-
weise 14 (zu 2.) Quadratmeter außer Berechnung gelassen und
ein Ueberschuß von 14 beziehungsweise 14 Quadratmetern oder
mehr für volle 24 oder 3 Quadratmeter gerechnet.
II. Ist das geflößte Holz mit Stab- oder Felgenholz oder mit Gegen-
ständen der unter A. Ausnahme 2. a. bezeichneten Art beladen, so
wird außer der zu B. IL vorgeschriebenen keine weitere Abgabe erhoben.
III. Befinden sich auf dem geflößten Holze, außer dem Zubehör und außer
dem Mundvorrathe für die Bemannung, an anderen Gegenständen als
Stab- oder Felgenholz oder an Sachen der unter A. Ausnahme 2. a.
bezeichneten Art mehr als 6 Zentner, so ist neben der zu B. I. vorge-
larichenen noch eine Abgabe von 10 Sgr. bei jeder Echlerse zu ent-
richten.
Anmerkung. Bei den aus mehreren sogenannten Plätzen be-
stehenden Flößen wird jeder beladene Platz in Betreff der unter
B. III. vorgeschriebenen Abgabe als ein besonderes Floß an-
gesehen. «
C. an * für die Benutzung des am Kanal angelegten Schiffsbau-
platzes:
J. bei einem Neubau:
a) von einem Fahrzeuge über 22 Meter ... . . .. 6 Rthlr. — Sgr.
b) von einem Fahrzeuge von 22 bis ausschließlich
12/6 Meter Läange «................ 4-—-"
c) von einem Fahrzeuge von 126 bis ausschließ-
lich 6,; Meter Linga 2 —
d) von einem Fahrzeuge von 6/8 Meter Länge
und daruntrtrerertrtrtrt —. 15
II. bei einer Reparatur die Hälfte der Sätze unter C. I. a. bis d. D
. an