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« B. .
Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Frankfurt a. d. O.
Zinskupon
— der
Deich-Obligation des Ober-Oderbruchs
Littr.. —iiueei
übrr Thaler * fünf Prozent Zinsen
üb
.. ... Thaler . . . .. Tilbergroschen.
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Rückgabe in der
Zeit vom . .ien ..... . . ... bs. und späterhin die Zinsen
der vorbenannten Deich-Obligation für das Lak wom A
is mit (in Buchstaben alern .. .. . Silbergroschen
bei der Ober-Oderbruchs.Oeichkasse zu Cüstrin.
Cüstrin, den 1nH ... . .. 18.
Das Deichamt des Ober-Oderbruchs.
(Faksimile der Unterschrift des Deichhauptmanns und von vier Repräsentanten.)
Kontrole Fol. . .. . . Nr. (Unterschrift des Deichrentmeisters.)
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom
Schluß des Kalenderjahres der Fälligkeit an
gerechnet, erhoben wird.
C. .
provinzBrandenburg,Regierunggbczirkstankfurta.d.O.
Talon
zur
Deich-Obligation des Ober-Oderbruchs.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation
des Oeichverbandes des Ober-Oderbruchs
Littr.. + über . . . .. Thaler à fünf Prozent Zinsen
die . Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Ober-
Oderbruchs- Deichkasse zu Cüstrin nach Maßgabe der diesfälligen, in der Obli-
gation enthaltenen Bestimmungen.
Cüstrin, den t#9aa 18.
Das Deichamt des Ober-Oderbruchs.
(Faksimile der nterscrist" des Deichhauptmanns und von vier Repräsentanten.)
Kontrole Eol. .. . .. Nr. .. . .. (Unterschrift des Deichrentmeisters.)
(r. 7948.)