Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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bei dem Nagistrate anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinskupons durch 
Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glauöhafter Weise darthut, 
nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin 
nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung ausgezahlt werden. 
9. Für die Sicherheit des Kapitals und der Linsen, sowie der einge- 
gangenen Verpflichtungen haftet das gesammte Vermögen und die Gesammt- 
einnahme der Stadt Lauban. 
Lauban, den ... 18.. 
(L. S.) 
Eigenhändige Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines anderen Magistratsmitgliedes 
Eigenhandig unte Beifügun) der Amtstitel.) 8 8 
Eingetragen Ausgefertigt. 
Fol. ..... A der Kontrole. N. 
Schema. 
Preußische Oberlausitz. Regierungsbezirk Tiegnitz. 
.. ... Thaler ... .. Silbergroschen. 
Serie .. ... 
Zinskupon.. 
zur 
Obligation Litt:.... der Stadt Lauban 
über 
-.......... Thaler. 
Inhaber dieses Kupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 18. 
die halbjährigen Zinsen à fünf Prozent mit.. Thalern aus der Stadthaupt- 
kasse zu Lauban. 
Lauban, den ten .... .. . ... 18. 
(Kuponstempel.) Der Magistrat. 
Eingetragen 
sub 1 der Kontrole. 
N. 
(Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistratsdirigenten und des zweiten 
Magistratsmitgliedes können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden; 
doch muß jeder Zinskupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kon- 
trolbeamten versehen werden.) s 
Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn dessen Betrag nicht innerhalb vier Jahren 
nach Ablaus — 
Schemg.
	        
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