Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

— 163 — 
Schema. 
Preußische Oberlausitz. Regierungsbezirk Ciegnitz. 
Talon 
zur 
Obligation Litt. .... . As . . . . . der Stadt Lauban 
über 
.......... Thaler. 
Inhaber dieses Talons empfangt gegen dessen Rückgabe die ..te Serie 
Zinskupons für die fünf Ichre EI bis. 
bei der Stadthauptkasse zu Lauban, sofern nicht von dem Inhaber der Obli- 
gation gegen diese Ausreichung protestirt worden ist. 
Lauban, den .. 18.. 
L. 8) 
Der Magistrat. 
(Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistratsdirigenten und des zweiten Magistrats. 
mitgliedes können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden) doch muß 
jeder Talon mit der eigenhändigen Namenbunterschrift eines Kontrolbeamten 
versehen werden.) 
  
(Nr. 7959.) Allerhöchster Erlaß vom 29. Januar 1872., betreffend die Genehmigung eines 
Nachtrags zu dem Revidirten Reglement für die Westphälische Provinzial- 
Feuersozietät vom 26. September 1859. (Gesetz Samml. S. 477. f.). 
Ar# den Bericht vom 12. Januar d. J. will Ich, in Folge der Petition des 
20. Westphälischen Provinziallandtages vom 18. Juli v. J., dem beigefügten 
Nachtrage zu dem Revidirten Reglement für die Westphälische Provinzial- 
Feuersozietät vom 26. September 1859., » 
unter Aufhebung der dabei in Betracht kommenden Vorschriften (§#. 55. und 63.) 
der Verordnung vom 31. Mai 1865. (Gesetz Samml. S. 561. ff.), hierdurch 
Meine Genehmigung ertheilen. 
Gleicheihg erkläre Ich Mich damit einverstanden, daß die Bestimmung 
im F. 1. jenes Reglements, 
wonach andere auf Gegenseitigkeit beruhende Gesellschaften nur solche 
Versicherungen von Gebäuden in der Provinz Westphalen übernehmen 
dürfen, deren Versicherung bei der Provinzialsozietät nicht stattfindet, 
dadurch als beseitigt zu betrachten ist, daß die durch Meinen Erlaß vom 2. Juli 
1859. (Gesetz Samml. S. 394.) ausgesprochene Beschränkung des freien Betriebes 
der Gebäudeversicherung für den Bezirk jener Sozietät, und zwar unter den Vor- 
(Tr. 7958—7959.) aus-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.