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(Nr. 7970.) Allerhöchster Erlaß vom 214. Januar 1872., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer im Land-
kreise Königsberg, Regierungsbczirks gleichen Namens, im Anschlusse an
die Königsberg- Aweider Chaussee von Aweiden nach Mahnsfeld führenden
Kreisstraße.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen
Ausbau der im Landkreise Königsberg, Regierungsbezirks Königsberg, im An-
schlusse an die Königsberg-Aweider Chaussee von Aweiden nach Mahnsfeld füh-
renden Straße genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Landkreise Königsberg
das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke,
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Mate-
rialien) nach Maßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften,
in Beug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Ueber-
nahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur
Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen
jedesmal geltenden Chausteegeld Tarif, einschließlich der in demselben enthaltenen
Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden
Mwählichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von
Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-
polizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin) den 24. Januar 1872.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten und den Finanzminister.
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