Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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(Nr. 7970.) Allerhöchster Erlaß vom 214. Januar 1872., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer im Land- 
kreise Königsberg, Regierungsbczirks gleichen Namens, im Anschlusse an 
die Königsberg- Aweider Chaussee von Aweiden nach Mahnsfeld führenden 
Kreisstraße. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen 
Ausbau der im Landkreise Königsberg, Regierungsbezirks Königsberg, im An- 
schlusse an die Königsberg-Aweider Chaussee von Aweiden nach Mahnsfeld füh- 
renden Straße genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Landkreise Königsberg 
das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, 
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Mate- 
rialien) nach Maßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, 
in Beug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Ueber- 
nahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur 
Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen 
jedesmal geltenden Chausteegeld Tarif, einschließlich der in demselben enthaltenen 
Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden 
Mwählichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von 
Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld- 
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee- 
polizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin) den 24. Januar 1872. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten und den Finanzminister. 
(Nr. 7970—7971.) 23° (Nr. 7971.)
	        
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