Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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Provinz Preußen, Regierungebezirk Königsberg. 
Obligation 
des 
Königsberger Landkreises 
IV. Emission 
Littr .. 
über 
............ Thaler Preußisch Kurant. 
Auf Grund des unten genehmigten Kreistagsbeschlusses vom 
23. Januar 1869. wegen Aufnahme einer ferneren Schuld von 100,000 Thalern 
bekennt sich die ständische Kommission für den Bau der Chausseen im Königs- 
berger Landkreise Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige) 
Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von 
....... Thalern Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden 
und mit fuͤnf Prozent jaährlich zu verzinsen ist. 
Die Ruͤckzahlung der ganzen Schuld von 100,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1873. ab allmaͤlig innerhalb eines Zeitraums von dreißig Jahren mit 
jährlich wenigstens 3350 Thalern, welche vom Kreise aufgebracht werden. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1873. ab in dem 
Monate Februar jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den 
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch 
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge- 
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er- 
folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs) drei, 
zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in den vier Amtsblättern der 
Königlichen Regierungen der Provinz Preußen, in der zu Königsberg erschei- 
nenden Ostpreußischen und Hartungschen Zeitung, im Kreisblatte des Königs- 
berger Landkreises, sowie im Staatsanzeiger. 
. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an 
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück. 
Habe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
ei der Krs Komimualkass in Königsberg, und zwar auch in der nach dem 
Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. ç 
(Nr. 7971.) Mit
	        
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