Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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(Nr. 7972.) Bekanntmachung, betreffend die der Rbeinischen Eisenbahngesellschaft ertheilte 
landesherrliche Konzession für den Bau und Betrieb einer Verbindungs- 
bahn zwischen der Neuß-Dürener und Düren-Euskirchener Bahnlinic. Vom 
2. März 1872. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Konzessions-Urkunde vom 
26. Februar 1872. der Rheinischen Eisenbahngesellschaft den Bau und Betrieb 
einer Verbindungsbahn zwischen der Neuß- Dürener und Düren= Euskirchener 
Bohmtine, unter gleichzeitiger Verleihung des Expropriationsrechts) zu gestatten 
geruht. 
Die vorgedachte Urkunde wird durch die Amtsblätter der Königlichen Re- 
gierungen zu Cöln und Aachen veröffentlicht werden. 
Berlin, den 2. März 1872. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Im Auftrage: 
Weishaupt. 
  
Redigirt im Büreau des. Staats-Ministeriums. 
Verlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hefbuchdruckerel 
(N. v. Decker).
	        
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