Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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eines Monats angebracht werden, widrigenfalls die Anerkennung der Richtigkeit 
desselben angenommen wird. 
Die für die Amortisation bestimmten Beträge werden in dem Amortisations- 
sonds (K. 47.) gesammelt und aus ihm die Mittel für die Einlösung der den 
amortisirten Darlehnssummen entsprechenden Pfandbriefe entnommen. Die 
Darlehne werden den Pfandbriefen entsprechend in verschiedene Serien ein- 
getheilt (S. 30.). 
C. 21. 
Der mit den Zinsen und der Amortisationsquote gleichzeitig zu entrichtende 
Verwaltungskosten-Beitrag wird auf jährlich 4 Prozent der Darlehnssumme fest- 
gesetzt. Bei größeren Darlehnen kann ein niedrigerer Verwaltungskosten-Beitrag 
vereinbart werden. 
* 
Zinsen, Amortisationsquote und Verwaltungskosten-Beitrag sind zu den 
festgesetzten Terminen prompt einzuzahlen. 
Findet die Zahlung nicht innerhalb der auf den Termin folgenden acht 
Tage statt, so ist die Bank zur Erhebung einer Konventionalstrafe von 1 Prozent 
des noch nicht amortisirten Betrages des Darlehns berechtigt. 
g. 23. 
Wenn das zur Hypothek bestellte Grundstück den Besitzer wechselt, so hat 
der neue Eigenthümer sofort bei dem Erwerbe die persönliche Haftbarkeit aus 
dem Darlehnsvertrage in einer gerichtlichen oder notariellen Urkunde zu über. 
nehmen und die letztere innerhalb vier Wochen der Direktion einzusenden. Nach 
erfolgter Besitztitelberichtigung hört demnächst die persönliche Verpflichtung des 
früheren Besitzers für die Zukunft auf. 
KC. 24. 
Jeder Empfänger eines unkündbaren Darlehns hat der Bank schriftlich 
eine Adresse innerhalb des Preußischen Staatsgebiets anzugeben, unter welcher 
die Zustellung der Mittheilungen der Bank an ihn zu erfolgen hat. An diese 
Adresse werden die Zustellungen gültig für den Donlchnsrinpfäneer gerichtet, so“ 
lange nicht eine andere Adresse der Bank schriftlich bezeichnet worden ist. Betrifft 
die Hypothek mehrere Betheiligte, so haben dieselben einen gemeinsamen Bestellort 
zu bezeichnen, an welchem die Zustellung gültig für sie alle erfolgen kann. 
G. 25. 
Ausnahmsweise können die unkündbaren hypothekarischen Darlehne in 
folgenden Fällen Seitens der Bank gekündigt werden: 
1) wenn eine von dem Schuldner zu leistende Zahlung nicht innerhalb 
dreier Monate nach dem Fälligkeitstermine an die Bank abgeführt 
worden istz 
2) wenn
	        
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