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eines Monats angebracht werden, widrigenfalls die Anerkennung der Richtigkeit
desselben angenommen wird.
Die für die Amortisation bestimmten Beträge werden in dem Amortisations-
sonds (K. 47.) gesammelt und aus ihm die Mittel für die Einlösung der den
amortisirten Darlehnssummen entsprechenden Pfandbriefe entnommen. Die
Darlehne werden den Pfandbriefen entsprechend in verschiedene Serien ein-
getheilt (S. 30.).
C. 21.
Der mit den Zinsen und der Amortisationsquote gleichzeitig zu entrichtende
Verwaltungskosten-Beitrag wird auf jährlich 4 Prozent der Darlehnssumme fest-
gesetzt. Bei größeren Darlehnen kann ein niedrigerer Verwaltungskosten-Beitrag
vereinbart werden.
*
Zinsen, Amortisationsquote und Verwaltungskosten-Beitrag sind zu den
festgesetzten Terminen prompt einzuzahlen.
Findet die Zahlung nicht innerhalb der auf den Termin folgenden acht
Tage statt, so ist die Bank zur Erhebung einer Konventionalstrafe von 1 Prozent
des noch nicht amortisirten Betrages des Darlehns berechtigt.
g. 23.
Wenn das zur Hypothek bestellte Grundstück den Besitzer wechselt, so hat
der neue Eigenthümer sofort bei dem Erwerbe die persönliche Haftbarkeit aus
dem Darlehnsvertrage in einer gerichtlichen oder notariellen Urkunde zu über.
nehmen und die letztere innerhalb vier Wochen der Direktion einzusenden. Nach
erfolgter Besitztitelberichtigung hört demnächst die persönliche Verpflichtung des
früheren Besitzers für die Zukunft auf.
KC. 24.
Jeder Empfänger eines unkündbaren Darlehns hat der Bank schriftlich
eine Adresse innerhalb des Preußischen Staatsgebiets anzugeben, unter welcher
die Zustellung der Mittheilungen der Bank an ihn zu erfolgen hat. An diese
Adresse werden die Zustellungen gültig für den Donlchnsrinpfäneer gerichtet, so“
lange nicht eine andere Adresse der Bank schriftlich bezeichnet worden ist. Betrifft
die Hypothek mehrere Betheiligte, so haben dieselben einen gemeinsamen Bestellort
zu bezeichnen, an welchem die Zustellung gültig für sie alle erfolgen kann.
G. 25.
Ausnahmsweise können die unkündbaren hypothekarischen Darlehne in
folgenden Fällen Seitens der Bank gekündigt werden:
1) wenn eine von dem Schuldner zu leistende Zahlung nicht innerhalb
dreier Monate nach dem Fälligkeitstermine an die Bank abgeführt
worden istz
2) wenn