Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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der vierte Bezirk 
aus den Grundbesitern im Betheiligungsgebiete der Gemeindebezirke 
Thamsbrück, Langensalza, Großwelsbach, Mergleben und Schönstedt, 
sowie des Gutsbezirkes Merxleben 
gebildet wird. 
Jeder Bezirk wählt ein Mitglied und einen Stellvertreter in den Vorstand. 
Neuer F. 19. 
Zur Wahl der vier Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter beruft der 
Kommissarius in jedem Bezirke eine Versammlung der von den betheiligten 
Grundbesitzern der verschiedenen Ortschaften für die vorliegende Regulirung bestell- 
ten Deputirten und der Besitzer der zum Verbande gehörigen unten speziell auf- 
geführten Rittergüter. 
In dieser Versammlung haben 
im ersten Bezirke: 
der Magistrat zu Mühlhausen Eine Stimme, 
die Deputirten der betheiligten übrigen Grundbesitzer des 
Gemeindebezirkes Mühlhausen Eine Stimme, 
die Besitzer der beiden Rittergüter zu Scebach zusammen Eine Stimme, 
welche alternirend zwischen beiden Rittergütern ge- 
führt wird von einer Wahl zur andern, 
die Deputirten der betheiligten Grundbesitzer des Gemeinde- 
bezirkes Seebcooggg Eine Stimme, 
die Deputirten der betheilien Grundbesitzer des Gemeinde- 
bezirkes Höngdgden Eine Stimme, 
die Deputirten der beiheiligten Grundbesitzer des Gemeinde- 
bezirkes Bollstdt zwei Stimmen; 
im zweiten Bezirke: 
die Besitzer des ersten Rittergutes — des Neu-Marschall= 
schen — zu Altengottten . .. . zwei Stimmen, 
die Besitzer des zweiten Rittergutes — des Alt-Marschall- 
schen ersten Antheils — zu Altengottern Eine Stimme, 
die Besitzer des dritten Rittergutes — des Alt-Marschall- 
schen zweiten Antheils — zu Altengottern .. . . . .. Eine Stimme, 
die Deputirten der betheiligten Grundbesitzer des Gemeinde- 
bezirkes Altengotten . .. drei Stimmen; 
im dritten Bezirke: 
die ser des Rittergutes der Wahlhof# zu Großen- 
....................................... Eine Stimme, 
die - es Rittergutes das Schlößchen= zu Großen- 
gotttn. Eine Stimme, 
(Nr. 8012) die
	        
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