Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

...... . . .. Thaler. + 
Gegen Einlieferung dieses Kupons von dem Ostpreussischen 
Pfandbrief “ 
Littr. ..... + über Thaler 
werden die halbjährigen Zinsen für den . .. . .. . . .. Termin 18.. 
zu . .. .. Prozent mit4.. (buchstüblich) lhaleen . .. 
bei der Gencrallandschafts-Kasse zu Königsberg und an den um- 
seitig bezeichneten oder öflentlich bekannt gemachten Orten vom 
Dieser Kupon ist nach dem 31. Dezember 18. 
ungültig 
ll#e 18·#. ab gezahle. 
Ostpreussische Generallandschafts-Direktion. 
L. S.) 
(Kuponstempel.) 
Eingetragen im Kupon-Register. 
Der Kontrolbeamte. 
Talon 
Zum 
Ostpreussischen. prozentigen Pfandbrief 
Littr .. übr . . Thaler. 
Der Präsentant dieses Talons erhält bei der Ostpreussischen General- 
landschafts-Kasse zu Königsberg oder bei dem Generallandschafts-Agenten 
in Berlin zu dem genannten Pfandbrief die neue Serie Kupons pro 
*¾vl“ w., wenn nicht der Inhaber des Pfandbriefs dagegen Einspruch 
erhebt. 
Wird dieser Talon bis zum . . . .... . .. nicht präsentirt, so kann 
der Pfändbriefs-Inhaber ohne Weiteres die neuen Kupons erhalten. 
Ostpreussische Generallandschafts-Dircektion. 
(I. S.) 
(Kuponstempel) 
Eingetragen im Kupon-Register 
Fol. 4 .. 
Der Kontrolbeamtec. 
(Unterschrift.) 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober. Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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