Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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Provinz Schlesien, Negierungsbezirk Oppeln. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Lublinitzer Kreises 
III. Serie 
Littr. —e 
über Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über 
..... Thaler.....Cill-crgrofchcn. 
Der nbaber dieses Zinsbupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der 
Zeit vom llien 3 15. Januar, resp. vom 1en 
bis 15. Juli und späterhin vit In der vorbenannten #g. Obli aa für 
das Halbjahr t0ttrvr. biss. mit (in Buchstaben) 
..... ThalernSclbergroschenbekderKretsiKommunalkassezuLubltmtz 
Lublinitz,den.III.......... 87 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Lublinitzer Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungaltigt wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fäliigret, vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Drovinz Schlesicn, Negicrungsbezirk Oppeln. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Lublinitzer Kreises 
III. Serie. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Lublinitzer Kreises, III. Serie, 
Littr % über ..... Thaler . . .. . Prozent Zinsen, 
die .#e Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Lublinitz. 
Lublinitz, den .. 187. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Lublinitzer Kreise. 
  
(Nr. 8020—8021.) (Nr. 8021.)
	        
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