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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Rönigsberg.
Obligation
des
Pr. Eylauer Kreises
V. Emission
über
.. ... Thaler Preufiisch Kuraut.
Auf Grund der unterm ........ .... .... .... genehmigten Kreistagsbeschlüsse
vom 30. August 1871. und des Allerhöchsten Privilegiims vom . ie#
..................... wegen Aufnahme einer Schuld von 223,000 Thalern
bekennt sich die ständische Chausseebaukommission des Pr. Eylauer Kreises Namens
des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkünd-
bare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld pdp... Thalern, in Buch-
staben .. Thalern Preußisch Kurant, nach dem gesetzlich bestehenden
Münzfuße, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich
zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 223,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1876. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds
von wenigstens Einem Prozent des gesammten Kapitals jährlich, unter Zuwachs
der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, nach Maßgabe des geneh-
migten Tilgungsplanes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1875. ab in dem
Monate Oktober jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor,
die zu tilgenden Obligationen, anstatt der Ausloosung, aus freier Hand zu
erwerben, sowie den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken,
auch sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Imgleichen
behält der Kreis sich das Recht vor, die emittirten Kreis. Obligationen nöthigen-
falls zu konvertiren und denjenigen Gläubigern, welche dieser Maßregel sich nicht
unterwerfen wollen, die Darlehnsschuld zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie
die gekündigten oder durch Ankauf zur Tilgung kommenden Schuldverschreibungen
werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des
Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanmtmachung. erfolgt vier, drei, zwei und Einen Monat vor dem Zah-
lungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg, dem
t. Eylauer Kreisblatte, dem Deutschen Reichs= und Königlich Preußischen
taatsanzeiger, der Ostpreußischen und der Hartungschen Zeitung. Sollte Wing
L-