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(Nr. 8025.) Allerhöchster Erlaß vom 8. April 1872. betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-
Chaussee von Dülken im Kreise Kempen, Regierungsbezirk Düsseldorf, über
Kirspelwaldniel und Beeck nach Wegberg im Kreise Erkelenz, Regierungsbezirk
achen.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
von Dülken im Kreise Kempen, Aegierungsbehirt Ousseldorf über Kirspelwaldniel
und Beeck nach Wegberg im Kreise Erkelenz, Regierungsbezirk Aachen, genehmigt
habe, verleihe Ich hierdurch den Bauunternehmern, der Stadt. und Landgemeinde
Dölken, sowie den Gemeinden Kirspelwaldniel und Wegberg das Expropriations-
recht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht
gur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maßgabe
er für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Beu auf diese Straße.
Zugleich will Ich den vorgenannten Unternehmern gegen Uebernahme der künf-
tigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des
Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal
geltenden GChausecged-Taeif, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim-
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden
usätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von
9 nen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-
polizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 8. April 1872.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Johrgang 1872. (Nr. 6025.—9026.) 57 Nr. 8026.)