Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

— 427 — 
(Nr. 8032.) Allerhöchster Erlaß vom 17. April 1872., betreffend den Tarif, nach welchem 
die Abgaben für die Benutzung der Hafenanlagen zu Büsum und zu 
Warwerort im Kreise Norderdithmarschen, Regierungsbezirk Schleswig, 
vom 1. Mai 1872. ab bis zu der vorbehaltenen Rcvision des Tarifes zu 
erheben sind. 
D. mittelst Ihres gemeinschaftlichen Berichts vom 13. April d. J. Mir 
vorgelegten Tarif, nach welchem die Abgaben für die Benutzung der Hafen- 
anlagen zu Büsum und zu Warwerort im Kreise Norderdithmarschen, Negie- 
rungsbezirk Schleswig, vom 1. Mai 1872. ab zu erheben sind, sende Ich Ihnen, 
von Mir unter dem Vorbehalte einer nach drei Jahren vorzunehmenden Revision 
vollzogen, zur weiteren Veranlassung hierbei zurück. 
Dieser Erlaß ist mit dem Tarife durch die Gesetz= Sammlung bekannt 
zu machen. 
Berlin, den 17. April 1872. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten und den Finanzminister. 
(Nr. 8032,) 59. Darif,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.