— 517 —
(Nr. 8041.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obliga-
tionen des Wartenberger Kreises im Betrage von 120,000 Thalern.
Vom 10. April 1872.
- .-
Wir Wilhelm), von Gottes Gnaden König von Preußen rc.
Nachdem von den Kreisständen des Wartenberger Kreises auf dem Kreis-
tage vom Il 1871. beschlossen worden, die zur Ausführung der vom
Kreise unternommenen Chausseebauten und zur Betheiligung an dem Breslau-
Warschauer Eisenbahn-Unternehmen erforderlichen Geldmittel im Wege einer
Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände:
zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens
der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von
120,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der
Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des
8. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen zum
Betrage von 120,000 Thalern, in Duchsiaben: Einhundert zwanzig Tausend Tha-
lern, welche in folgenden Apoints:
30,000 Thaler à 1000 Thaler,
2,500 à 500
1 1 " *-
150000 à 300
101000 à 200
30,000 à 100
15,000 à 50
7,5000 à 25
— 120,000 Thaler,
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
44 Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden
Folgeordnung jährlich, vom 1. Januar 1872. ab, mit wenigstens jährlich
Einem Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten
Schuldverschreibungen, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere
landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder
Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueber-
tragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter
ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine
Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird) ist durch die Gesetz-
Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 10. April 1872.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Camphausen.
(Nr. 8041.) Pro-