Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

— 518 — 
Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Breslau. 
Obligation 
des 
Wartenberger Kreises 
ILattr. ..... . 
über 
..... Thaler Prenßisch Kurant. 
Auf Grund der unter genehmigten Kreistagsbeschlüsse vom 
10 Bei — 1871. wegen Aufnahme einer Schuld von 120,000 Thalern bekennt 
11. November 
sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Wartenberger Kreises 
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu- 
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von ...... . .. Thalern 
Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit 44 Pro- 
zent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld vo .. Thalern geschieht 
vom Jahre 1872. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 37 Jahren aus 
einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Pro- 
zent sehrich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, 
nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1872. ab in dem 
Monate Mai jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den 
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch 
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge- 
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen 
soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei 
und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtöblatte der Konig. 
lichen Regierung zu Breslau, dem Kreisblatt des Wartenberger Kreises und in 
dem Preußischen Staatsanzeiger. 
Bis zu dem Tage) wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an 
geein mit vier einhalb Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem 
verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück. 
gobe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
bei der Kreis-Kommunalkasse in Wartenberg, und zwar auch in der nach dem 
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit 
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