Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

— 520 — 
Provinz Schlesien, Regicrungsbezirk Breslau. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Wartenberger Kreises 
Liltr. + 
über . Thaler zu ... . . Prozent Zinsen 
uͤber 
....... Thaler.......Silbergrofchcn. 
Der Inhaber dieses Zinsbupons empfängt gegen dessen Mäcgabe in der 
Zeit vom. bis resp. vom .ten .... 
..... bsund spatethm die Zinsen der vorbenannten unhin ation 
fuͤr das Halbjahr E bis. t (in Buch- 
staben) Thalern .. ... Silbergroschen bei der Kreis- W zu 
Wartenberg. 
Wartenberg, den . .ten ........... . 18.. 
Die staͤndische Kommission fuͤr den Chausseebau im Wartenberger Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Käigeit vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Schlesicn, Regierungsbezirk Breslau. 
Dalon 
zur 
Kreis-Obligation des Wartenberger Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation 
des Wartenberger Kreises 
Littr M .... über .. . . . Thaler . . .. . Prozent Zinsen 
die ..ie Serie Zinskupons fuͤr die funf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Wartenberg. 
Wartenberg, den . .ten .............. 18.. 
Die staͤndische Kommission fuͤr den Chausseebau im Wartenberger Kreise. 
  
(Fr. 8042.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.