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(Nr. 8046.) Allerhöchster Erlaß vom 22. April 1872., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer vom Kreise
Groß- Strehlitz, Regierungsbezirk Oppeln) auszuführenden Chaussee von
der Stadt Leschnitz über Bahnhof Leschnitz bis zur Oder bei dem Dorfe
Deieschowitz.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den vom Kreise Groß-
Strehlitz, im Regierungsbezirk Oppeln beabsichtigten Bau einer Chaussee von
der Stadt Leschnitz über Bahnhof Leschnitz bis zur Oder bei dem Dorfe
Dzieschowitz genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Groß-Strehlitz
das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke,
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau- und Unterhaltungs-Mate-
rialien, nach Maßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften,
in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem Kreise Strchülh gegen
Ubemahne= der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht
z Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-
hausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben
enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhe-
bung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den
Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen
die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen
wecgen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung
ommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 22. April 1872. ç
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten und den Finanzminister.
(Nr. 8047.)