Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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(Nr. 8046.) Allerhöchster Erlaß vom 22. April 1872., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer vom Kreise 
Groß- Strehlitz, Regierungsbezirk Oppeln) auszuführenden Chaussee von 
der Stadt Leschnitz über Bahnhof Leschnitz bis zur Oder bei dem Dorfe 
Deieschowitz. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den vom Kreise Groß- 
Strehlitz, im Regierungsbezirk Oppeln beabsichtigten Bau einer Chaussee von 
der Stadt Leschnitz über Bahnhof Leschnitz bis zur Oder bei dem Dorfe 
Dzieschowitz genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Groß-Strehlitz 
das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, 
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau- und Unterhaltungs-Mate- 
rialien, nach Maßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, 
in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem Kreise Strchülh gegen 
Ubemahne= der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht 
z Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats- 
hausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben 
enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhe- 
bung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den 
Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen 
die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen 
wecgen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung 
ommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 22. April 1872. ç 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten und den Finanzminister. 
(Nr. 8047.)
	        
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