Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
JNr. 33.— 
  
(Nr. 8062.) Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Hypothekenbriefe der 
Deutschen Hypothekenbank Aktiengesellschaft) zu Berlin. Vom 3. April 1872. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
Nachdem die Deutsche Hypothekenbank (Aktiengesellschaft) zu Berlin den 
Nachweis ihrer auf Grund des Statuts vom 13. Februar 1872. erfolgten Ein- 
tragung in das bei Unserem Stadtgerichte zu Berlin geführte Handels- 
register erbracht haben wird, wollen Wir der genannten Aktiengesellschaft in 
Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von 
Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten (Gesetz- 
Samml. S. 75.), durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Ge. 
nehmigung zur Ausgabe auf den Inhaber lautender, mit Zinskupons versehener 
Hypothekenbriefe, wie solche in dem anliegenden Statute näher bezeichnet und 
nach Vorschrift desselben zu verzinsen sind, mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, 
daß ein jeder Inhaber dieser Hypothekenbriefe die daraus hervorgehenden Rechte, 
ebe 1 Uebertragung derselben nachweisen zu dürfen, geltend zu machen be- 
ugt ist. 
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter 
ertheilen und durch welches für die Befriedigung der Inhaber der Hypotheken- 
briefe oder Zinskupons eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht über- 
nommen wird, ist nebst dem Statute der Gesellschaft durch die Geseh- Sammlung 
zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. Dasselbe erlischt und die Gesellschaft soll 
# Einlösung der von ihr ausgegebenen Hypothekenbriefe gehalten sein, sobald 
bänderungen des Statuts ohne zuvor erlangte landesherrliche Genchmigung 
zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 3. April 1872. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Camphausen. 
Jahrgang 1872. (Nr. 8002.) 76 Statut 
Ausgegeben zu Berlin den 29. Juli 1872.
	        
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