Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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g. 45. 
· JefüanktiengebenEineStinnnejeskannjedochkeinAktionait,weder 
für sich, noch als Stellvertreter anderer Aktionaire, im Ganzen mehr als 
60 Stimmen fuͤhren. 
Es können vertreten werden: 
Handlungshäuser durch ihre Prokuristen, Behörden und Korporationen 
durch ihre gesetzlichen Vertreter, Ehefrauen durch ihre Ehemänner, 
Pflegebefohlene durch ihre Vormünder und Kuratoren. 
In allen übrigen Fällen kann ein Aktionair nur durch einen anderen 
stimmberechtigten Aktionair vertreten werden. 
Die Legitimationen der Vertreter sind spätestens zwei Tage vor der Ge- 
neralversammlung der Direktion einzureichen. . 
Nur diejenigen Aktionaire sind stimmberechtigt, welche spätestens am Tage 
vor der Generalversammlung bei der Direktion ihre Aktien deponiren oder den 
Besitz derselben der Direktion bescheinigen. 
Den hilernach stimmberechtigten Aktionairen und Vertretern werden Le- 
gitimationskarten mit der Angabe der ihnen gebührenden Stimmenzahl aus- 
gehändigt. 
Die Vorlagen zu der ordentlichen Generalversammlung sind: 
a) der Geschäftsbericht, 
b) die Jahresbilanz, 
IP) Bericht der Revisoren, 
) Ertheilung der Decharge an die Direktion und den Ausfsichtsrath, 
c) Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrathes und der Revisoren, 
s) anderweitige Vorlagen des Aufsichtsrathes und der Direktion. 
Anträge der Mitglieder können nur dann zur Verhandlung und Beschluß- 
fassung gebracht werden, wenn sie von wenigstens 10 stimmberechtigten Aktionai- 
ren unterzeichnet und vier Wochen vor Zusammentritt der Generalversammlung bei 
der Direktion eingebracht worden sind. 
Im Uebrigen ist Art. 238. des Handelsgesetzbuchs maßgebend. 
F. 46. 
Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Präsident des Aussichts- 
rathes oder sein Stellvertreter. . 
Zur Beschlußfassung in der Generalversammlung ist die Mehrheit der ver- 
tretenen Stimmen erforderlich, vorbehaltlich der abweichenden Bestimmungen die- 
ses Statuts über einzelne Fälle. 
Bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. 
Alle Wahlen erfolgen durch geheimes Skrutinium. Wenn im ersten 
Wahlgange keine absolute Stimmenmehrheit erzielt wird, so findet die engere 
Wahl zwischen jenen Kandidaten statt, welche die meisten Stimmen erhalten haben, 
und es wird in diesem Falle die doppelte Anzahl der zu Wählenden in die engere 
Wahl gebracht. 
Im
	        
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