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2) von Bau-- und Nutzholz pro Kubikmetr
3) von Mauersteinen, Fliesen, Dachziegeln und Dach-
schiefer, sowie von Drains und Thonröhren pro
Tausnnnd ... „
4) von Steinkohlen und Koaks pro Zentner..
5) von Kornwaaren, Hülsen= und Oelfrüchten pro
Hektoliternrn . . .. . ..
6) von Kartoffeln pro Hektoliter ....................
7) von Vieh, lebendem:
a) von Pferden und Hornvieh pro Stück-
b) von Schweinen, Kälbern und Füllen
c) von Schaafen, Lämman und Ferkeln
8) von sonstigen nach Gewicht gehandelten Waaren pro
Zentren.
von sonstigen nach Maaß gehandelten Waaren pro
Hektoliternrnrnrnrnrnrnrnr
9) von Schiffsballast, eingenommen oder gelöscht) für
jede Last (jede zwei Tonnenennnn
C. An Abgabe für Benutzung des Hafenplatzes
Anlagen:
1) für Winterlager:
von Schiffen, für jede Last (jede zwei Tonnen)
der Tragfähigkeit .. ...
von Böten, pro Botttt
2) für Schiffe, welche im Hafen repariren oder kiel-
holen, für jede Last (jede zwei Tonnen) der Trag-
fähigkeit............................·...........
für Böte, welche auf dem Hafenplatz reparirt, ge-
theert oder gemalt werden, pro Boot.
3) an Lagermiethe:
a) für gelöschte oder zu verladende Waaren, pro
Wocke und Quadratmeter des belegten Raumes
Anmerkung: für Waaren, welche nicht länger
als 48 Stunden lagern, wird
Lagermiethe nicht erhoben. Bei
längerer Lagerung wird jede an-
gefangene Woche für eine volle
Woche gerechnet.
(Fr. 8071.) 84“
14 Silbergroschen,
2 -
1 Pfennig,
4 Pennmige,
3
5 Silbergroschen,
2
1 -
6 Pfennige,
6 -
2 Silbergroschen.
und anderer
3 Silbergroschen,
3
6 Pfennige,
b) als