Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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2) von Bau-- und Nutzholz pro Kubikmetr 
3) von Mauersteinen, Fliesen, Dachziegeln und Dach- 
schiefer, sowie von Drains und Thonröhren pro 
Tausnnnd ... „ 
4) von Steinkohlen und Koaks pro Zentner.. 
5) von Kornwaaren, Hülsen= und Oelfrüchten pro 
Hektoliternrn . . .. . .. 
6) von Kartoffeln pro Hektoliter .................... 
7) von Vieh, lebendem: 
a) von Pferden und Hornvieh pro Stück- 
b) von Schweinen, Kälbern und Füllen 
c) von Schaafen, Lämman und Ferkeln 
8) von sonstigen nach Gewicht gehandelten Waaren pro 
Zentren. 
von sonstigen nach Maaß gehandelten Waaren pro 
Hektoliternrnrnrnrnrnrnrnr 
9) von Schiffsballast, eingenommen oder gelöscht) für 
jede Last (jede zwei Tonnenennnn 
C. An Abgabe für Benutzung des Hafenplatzes 
Anlagen: 
1) für Winterlager: 
von Schiffen, für jede Last (jede zwei Tonnen) 
der Tragfähigkeit .. ... 
von Böten, pro Botttt 
2) für Schiffe, welche im Hafen repariren oder kiel- 
holen, für jede Last (jede zwei Tonnen) der Trag- 
fähigkeit............................·........... 
für Böte, welche auf dem Hafenplatz reparirt, ge- 
theert oder gemalt werden, pro Boot. 
3) an Lagermiethe: 
a) für gelöschte oder zu verladende Waaren, pro 
Wocke und Quadratmeter des belegten Raumes 
Anmerkung: für Waaren, welche nicht länger 
als 48 Stunden lagern, wird 
Lagermiethe nicht erhoben. Bei 
längerer Lagerung wird jede an- 
gefangene Woche für eine volle 
Woche gerechnet. 
(Fr. 8071.) 84“ 
14 Silbergroschen, 
2 - 
1 Pfennig, 
4 Pennmige, 
3 
5 Silbergroschen, 
2 
1 - 
6 Pfennige, 
6 - 
2 Silbergroschen. 
und anderer 
3 Silbergroschen, 
3 
6 Pfennige, 
b) als
	        
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