Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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Vertrag 
zwischen 
den nach dem Statut der Niederschlesischen Zweigbahngesellschaft vom 
8. November 1844. kompetenten Verwaltungsvorständen der genannten 
Bahn) nämlich: 
1) dem korsende Direktor der Niederschlesischen Zweigbahndirektion, 
Bürgermeister Robert Berndt, 
2) dem Mitgliede der Niederschlesischen Zweigbahndirektlon, Königlichen 
Geheimen Kommerzienrathe Wilhelm Lehfeldt, 
3) dem stellvertretenden Mitgliede der Niederschlesischen Sweigbahndirektion, 
Königlichen Kommerzienrathe Leopold Kempner, sämmtlich zu Glogau, 
und 
der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft, vertreten durch die Königliche 
Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn zu Breslau. 
N dle Generalversammlung der Aktionaire der Niederschlesischen Zweig- 
bahngesellschaft vom 25. Mai 1872. die Ulebertragung der Verwaltung und des 
Betriebes 8 demnächst des Eigenthums der Niederschlesischen Zwelgbahn an 
die Obersch esische Eisenbahngesellschaft beschlossen und die Generalversammlung 
der Aktionaire dieser Gesellshast vom 26. Juni cr. die Uebernahme der Ver- 
waltung und des Betriebes, sowie der Erwerbung des Esenthun der Nieder- 
chiesis geen Zweigbahn unter den von der Geselischaft decer Bahn Fellten 
edingungen genehmigt hat, #m Wlchlt ee des Vertrages Seitens der General- 
versammlung der Aktionatre der Niederschlesischen Bweigbahagesellschaft die nach 
dem Statut kompetenten Verwaltungtorgane Seitens der Generalversammlung 
der Aktionaire der Oberschlesischen Eisen engelellschast die ie Direktion 
beeser Bahn ermächtigt ist, ist folgender Vertrag zwischen den bestellten Ver- 
tretern abgeschlossen. 8.1 
Sogleich nach Allerhöchster Genehmigung dieses Vertrages überträgt die 
Niederschlesische Iweigbahngesellschest bis zu dem nachstehend im J9. 7. stipulirten 
Eigenthumsübergange zund en ds des gesammten beweglichen und unbe- 
weglichen Vermögens der Niederschle ichen Zweigbahngesellschaft an die Ober- 
Flde Elsebrrel chaft, vertreten durch die Hônigliche irektion der Ober- 
lesischen Eisenbahn, übt denselben aber bis zu Ende dieses Jahres für dieselbe 
aus und verwaltet und betrelbt das Niederschlesische OZweigbahn= Unternehmen bis 
dahin noch für Fr Rechnung durch ihre Organe; sie wird indessen bei wichtigen 
Verwaltungs, resp. Betebebiepor- ionen sich zuvor mit der Königlichen Direktion 
der Oberschlesischen Bahn verständigen. 
Mit
	        
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