Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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Stamm,Prioritätsaktien der Niederschlesischen Zweigbahngesellschaft eine feste, 
den Vorzug vor der Dividende der Stammaktien und der künftig etwa zu kon- 
zessionirenden Prioritäts-Obligationen der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft ge- 
nießende, jedoch der den Aktionairen der Wilhelmsbahngesellschaft im §. 3. des 
Vertrages vom 18. resp. 19. Dezember 1869. gewährleisteten Rente von fünf 
Prozent ihres Stamm= resp. Stamm Prioritätsaktien-Kapitals und der den Ak- 
tionairen der Neisse-Brieger Eisenbahngesellschaft im §. 3. des Vertrages vom 
30. resp. 31. Dezember 1869. gewährleisteten Rente von vier und ein halb Pro- 
ent ihres Stammaktien-Kapitals in der Rangordnung nachstehende jährliche 
ente von vier und ein halb Prozent des Nominalbetrages ihrer Stamm- resp. 
Stamm Prioritätsaktien zahlen. 
Die Zahlung der Rente erfolgt gegen Rückgabe des den Aktien beigefüg- 
ten Dividendenscheins des betreffenden Jahres in Glogau, Breslau, Berlin und 
an den sonst von der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft zu bestimmenden Zahl- 
stellen und wird am 1. April des nächstfolgenden Jahres — also zuerst am 
1. April 1874. — fällig. Nach Einlösung der jetzt ausgegebenen Dividenden. 
scheine sollen Zinskupons und Talons nach dem beigefügten Formulare aus- 
gehändigt werden, wonach demnächst die Zahlung der jährlichen Rente in zwei 
halbjährigen Raten am nächsten folgenden 1. Juli und 2. Januar erfolgt. 
Dividendenscheine resp. Zinskupons, welche nicht innerhalb vier Jahren 
S dem Fälligkeitstermine zur Entgegennahme der Zahlung präsentirt werden, 
verfallen ohne Weiteres zum Vortheile der Pensions= und Unterstützungskasse 
der Niederschlesischen Lweigbahn. 
K. 4. 
Die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft offerirt hierdurch allen Aktionairen 
der Niederschlesischen Qweigbahn den binnen einer präklusivischen Frist von drei 
Monaten zu bewirkenden Umtausch von je vierhundert Thaler Nominalbetrag 
drei und ein halbprozentiger Prioritäts. Obligationen der Oberschlesischen Eisenbahn 
gegen- je dreihundert Tiiierr Nominalbetrag der Niederschlesischen Zweigbahn- 
amm- resp. Stamm Prioritätsaktien nebst einer Konvertirungsprämie von 
sechs Thaler baar für jede Hundert Thaler Nominalbetrag einer Niederschlesischen. 
Zweigbahn-Stamm- * Stamm,Prioritätsaktie. , 
Die vorerwähnte Umtauschfrist beginnt am Tage nach der letzten, die Auf. 
forderung zum Umtausch enthaltenden öffentlichen Bekanntmachung, welche drei- 
mal in Zwischenräumen von je vierzehn Tagen in die zur Aufnahme der Gesell- 
schafts. Veröffentlichungen bestimmten Blätter cinzurücken ist. « 
Durch diesen Umtausch, wobei die umzutauschenden Altien nebst den noch 
nicht fällig gewordenen Dividendenscheinen resp. Zinskupons auszuhändigen sind, 
tritt die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft ohne Weiteres in die Rechte der 
solchergestalt abgefundenen Aktionaire der Niederschlesischen Zweigbahn. 
Für die beim Umtausch) welcher in Glogau, Breslau und Berlin statt- 
finden wird, etwa nicht mit abgelieferten Dividenden- resp. Zinsscheine ist deren 
oben bezeichneter Werthbetrag vom Aktionair an die Oberschlesische Eisenbahn- 
gesellschaft zu vergüten. Die von der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft auf 
diese
	        
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