Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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+. 5. 
Das zum Bau der Eisenbahn nebst Zubehör, zur Anschaffung des Be. Honds er Ge- 
triebsmaterials nebst Zubehör, zur Bestreitung der Generalkosten, einschließlich der elschast. 
Kosten der Vorarbeiten, sowie zur Verzinsung der Aktien bis zu dem im JN. 21. 
bestimmten Zeitpunkte, erforderliche Kapital der Gesellschaft besteht in einem 
Grundkapitale von 12,500,000 Rthlr. (wölf Millionen fünfhunderttausend Thalern) 
Preußisch Kurant, oder 1,875,000 Pfund Sterling, welches 
1) durch 62/500 Stück Stammaktien zu je 100 Rthlr. oder 15 Pfd. Sterling, 
giebebbt 6,250,000 Rthlr. = 937,500 Pfd. Sterl. 
) durch 31,250 Stück Stamm- 
Prioritätsaktien zu je 200 Rthlr. 
oder 30 Pfd. Sterl., gietbt 6,250,000 = 937/500 
in Summa 12,500,000 Rthlr. = 1,875,000 Pfd. Sterl. 
aufgebracht wird. * 
Nach Ablauf des ersten Betriebsjahres wird zunächst ein Reservefonds Reservesonds 
gebildet. Derselbe ist bestimmt zur Deckung der in außerordentlichen Fällen 
nöthigen Ausgaben und der Kosten für die Vermehrung der Betriebsmittel, 
welche nach Ablauf des ersten Betriebsjahres nothwendig befunden wird. 
Diesem Reservefonds werden überwiesen: 
a) der Betrag derjenigen Zinsen und Dividenden, die nicht rechtzeitig er- 
nebe und deshalb gemäß F. 23. zu Gunsten der Gesellschaft ver- 
allen find; 
b) ein Zuschuß aus den Betriebseinnahmen,) der von der Direktion nach 
Anhörung des Verwaltungsrathes nach Bedürfniß festgesetzt wird, aber 
pro Anno nicht mehr als ein Zehntheil Prozent des Anlagekapitals der 
Gesellschaft betragen soll, insofern die Direktion nicht mit Zustinmnung 
der vorgesetzten Staatsbehörde eine Erhöhung für nöthig erachtet; 
e) der nach vollständigem Ausbau und vollständiger Ausrüstung der Bahn 
verbleibende Rest des Bau- und Betriebskapitals. 
Hat der Reservefonds die Summe von 200,000 Rthlr. Pr. Krt., in 
Worten zweihunderttausend Thaler Preußisch Kurant erreicht, so braucht er blos 
auf dieser Höhe erhalten zu werden und es erfolgen Zuschüsse nur dann, wenn 
eine Verminderung eingetreten ist. 
So lange der Reservefonds in voller Höhe vorhanden ist, fließen die nicht 
erhobenen Zinsen und Dividenden, sowie die Zinsen des Reservefonds selbst, in 
die Betriebskasse. r 
Ferner wird nach Ablauf des ersten Betriebsjahres noch ein Erneuerungs-- Ereuerungs= 
sonds gebildet, welcher bestimmt ist zur Bestreitung der Kosten der Erneuerung senos. 
von Schienen, Schwellen und der kleinen Eisentheile des Oberbaues der Eisenbahn, 
mit Einschluß der Weichen, sowie der Erneuerung der Lokomotiven nebst Tendern 
und der Wagen aller Art. 
(Nr. 7943.) 1“ Zu
	        
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