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(Nr. 8093.) Staatsvertrag zwischen Preußen und dem Koͤnigreich Sachsen wegen Herstel-
lung einer Eisenbahn von Eilenburg über Taucha nach Leipzig. Vom
30. Oktober 1872.
Sern Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, und Seine Majestät
der König von Sachsen, von dem Wunsche geleitet, die Eisenbahnverbindungen
wischen den beiderseitigen Staatsgebieten zu erweitern, haben zum Behufe einer
trräber zu treffenden Vereinbarung zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen:
Allerhöchstihren Ministerialdirektor der Eisenbahnverwaltung Theo-
dor Weishaupt,
Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten
Minister am Königlich Preußischen Hofe, Geheimen Rath Hans
v. Könneritz,
von welchen, unter Vorbehalt der Ratifikation, der nachstehende Vertrag verab-
redet und abgeschlossen worden ist. ·
Artikel L
Die Königlich Preußische und die Königlich Sächsische Regierung find
übereingekommen, eine Eisenbahn von Eilenburg nach Leipzig zuzulassen und
zu fördern. Die Königlich Sächsische Regierung wird die Konzesslon zum Bau
und Betriebe der Bahn für die in Ihrem Gebiete belegene Strecke der Halle-
Guben-Sorauer Eisenbahngesellschaft ertheilen, welche für die Strecke im König-
lich Preußischen Gebiete unterm 17. Juli 1872. konzessionirt worden ist.
Artikel II.
Die Königlich Sächsische Regierung ist damit einverstanden, daß die Halle-
Guben-Sorauer Eisenbahngesellschaft ihr Domizil und den n ihrer Verwaltung
in Preußen behalte, und daß das allgemeine gesetzliche Aufsichtsrecht über die
Gelellschest und ihr Unternehmen von der Königlich Preußischen Regierung aus-
geübt werde.
Insbesondere sollen die für die Bahnstrecken im Königlich Preußischen Ge-
biete geltenden Bestimmungen bezüglich der Bahnunterhaltung und des Reserve-
und euerungsfonds auch auf die in dem Königlich Sächsischen Gebiete be-
legene Strecke Anwendung finden.
Artikel III.
Die Ban soll, von Eilenburg ausgehend, unter Anschluß an den dortigen
Bahnhof in thunlichst direkter Richtung über Taucha nach Leipzig geführt und
bei Leipzig mit dem daselbst vorhandenen Bahnnetze in Schienenverbindung
gebracht werden.
Die spezielle Feststellung der Bahnlinie wie des gesammten Bauplanes
und der einzelnen Bauentwürfe bleibt jeder der beiden Regierungen für Ihr
Gebiet vorbesalten.
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