Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1873. (64)

XVIII 
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1873. 
  
Datum 
bes 
Gesetzes 2c. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
JInhal t. 
Nr. 
bes 
Stücks. 
Nr. 
  
1873. 
9. Juni. 
  
1873. 
17. Septbr. 
21. Juni. 
7. Juli. 
  
Allerhöchste Konzessions-Urkunde, betreffend die 
rweiterung des Unternehmens der Rheini- 
schen Eisenbahngesellschaft durch die 
unter Verleihung des Expropriationsrechts er- 
theilte Erlaubniß zu folgenden Anlagen: a) einer 
Eisenbahn von Düsseldorf über Elberfeld, 
Barmen und Hagen nach Dortmund resp. 
Hörde mit Abzweigungen von Wichlinghausen 
nach Steele resp. Heissen und nach Bochum, 
von Hagen nach Witten und Langendreer, von 
Schöller resp. Mettmann nach Ratingen und 
von Lüntenbeck resp. Elberfeld nach Opladen, 
b) einer Eisenbahn von Duisburg über 
Dorsten, Coesfeld und Rheine nach Quaken- 
  
brück mit Abzweigungen nach Ruhrort und 
nach Salzbergen, c) einer Eisenbahn von Eus. 
kirchen über Rheinbach nach Bonn, nebst 
Abzweigung in das Ahrthal zum Anschluß an 
die linksrheinische Uferbahn bei Remagen oder 
Swäh, d) nach Regelung der wegen Erweite- 
rung der Festung Cöln sbwebenenn Verhand- 
lungen einer Eisenbahn von Cöln resp. dem 
Bahnhofe Nippes bei Cöln mit fester Brücke 
über den Rhein durch das Dhünn= und 
Wupperthal zum Anschlusse an die Bahn 
von Düsseldorf nach Dortmund sowohl bei 
Rittershausen resp. Wichlinghausen, wie über 
Schwelm bei Gevelsberg, mit Abzweigungen 
sowohl nach Remscheid als nach Hückeswagen 
und, sofern Lennep nicht von der Hauptlinie 
berührt wird, nach Lennep, e) einer Eisenbahn 
von Bendorfresp. Engers nach Montabaur 
und bis zum Anschlusse an die Labubahn bei 
Limburg nebst Abzweigung nach Altenkirchen, 
f) einer Eisenbahn von Andernach oder Neu- 
wied, linkes Ufer, zunächst bis Niedermendig, 
mit dem Rechte der Weiterführung bis Mayen, 
) einer Eisenbahn, abzweigend von der Meit 
ahn zwischen Remagen und Sinzig durch das 
Ahrthal nach Ahrweiler. 
Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe 
in Höhe von 120 Millionen Thaler zur Er- 
weiterung, Vervollständigung und befseren Aus- 
rüstung des Staats. Eisenbahnnetzes. 
rz „betreffend die Abänderung des F. 3. des 
es vom 19. März 1860. (Gesetz Samml. 
S. 98.) wegen Revision der Normalpreise. 
  
28. 
26. 
dbee 
Gesetzes. 
8141. 
8147. 
  
305-308. 
356-357. 
 
	        
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