XVIII
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1873.
Datum
bes
Gesetzes 2c.
Ausgegeben
zu
Berlin.
JInhal t.
Nr.
bes
Stücks.
Nr.
1873.
9. Juni.
1873.
17. Septbr.
21. Juni.
7. Juli.
Allerhöchste Konzessions-Urkunde, betreffend die
rweiterung des Unternehmens der Rheini-
schen Eisenbahngesellschaft durch die
unter Verleihung des Expropriationsrechts er-
theilte Erlaubniß zu folgenden Anlagen: a) einer
Eisenbahn von Düsseldorf über Elberfeld,
Barmen und Hagen nach Dortmund resp.
Hörde mit Abzweigungen von Wichlinghausen
nach Steele resp. Heissen und nach Bochum,
von Hagen nach Witten und Langendreer, von
Schöller resp. Mettmann nach Ratingen und
von Lüntenbeck resp. Elberfeld nach Opladen,
b) einer Eisenbahn von Duisburg über
Dorsten, Coesfeld und Rheine nach Quaken-
brück mit Abzweigungen nach Ruhrort und
nach Salzbergen, c) einer Eisenbahn von Eus.
kirchen über Rheinbach nach Bonn, nebst
Abzweigung in das Ahrthal zum Anschluß an
die linksrheinische Uferbahn bei Remagen oder
Swäh, d) nach Regelung der wegen Erweite-
rung der Festung Cöln sbwebenenn Verhand-
lungen einer Eisenbahn von Cöln resp. dem
Bahnhofe Nippes bei Cöln mit fester Brücke
über den Rhein durch das Dhünn= und
Wupperthal zum Anschlusse an die Bahn
von Düsseldorf nach Dortmund sowohl bei
Rittershausen resp. Wichlinghausen, wie über
Schwelm bei Gevelsberg, mit Abzweigungen
sowohl nach Remscheid als nach Hückeswagen
und, sofern Lennep nicht von der Hauptlinie
berührt wird, nach Lennep, e) einer Eisenbahn
von Bendorfresp. Engers nach Montabaur
und bis zum Anschlusse an die Labubahn bei
Limburg nebst Abzweigung nach Altenkirchen,
f) einer Eisenbahn von Andernach oder Neu-
wied, linkes Ufer, zunächst bis Niedermendig,
mit dem Rechte der Weiterführung bis Mayen,
) einer Eisenbahn, abzweigend von der Meit
ahn zwischen Remagen und Sinzig durch das
Ahrthal nach Ahrweiler.
Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe
in Höhe von 120 Millionen Thaler zur Er-
weiterung, Vervollständigung und befseren Aus-
rüstung des Staats. Eisenbahnnetzes.
rz „betreffend die Abänderung des F. 3. des
es vom 19. März 1860. (Gesetz Samml.
S. 98.) wegen Revision der Normalpreise.
28.
26.
dbee
Gesetzes.
8141.
8147.
305-308.
356-357.