— 355 —
Es soll jedoch eine in Betreff derselben bereits begonnene Ersitzung durch
Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht unterbrochen werden.
S. 12.
Die Abfindung der auf Gemeinheiten haftenden servitutischen Weideberech-
tigungen findet gleichfalls nach Vorschrift dieses Gesetzes statt. Der F. 22. des
esetzes vom 8. November 1856., die Aufhebung der Weiderechte betreffend,
wird aufgehoben.
S. 13.
Der F§. 40. wird aufgehoben und durch folgende Vorschrift ersetzt:
Die Kosten des Auseinandersetzungsverfahrens werden unter alle Theil-
nehmer nach Verhältniß des Vortheils vertheilt, welcher jedem Einzelnen aus der
Abstellung der Weideberechtigung erwächst.
Das ungefähre Verhältniß dieses Vortheils wird von der Theilungsbehörde
ermessen und der Kostenpunkt demgemäß festgesetzt.
Ausgenommen find jedoch die Kosten der etwa erforderlichen Vermessung
und Bonitirung des belasteten Grundstücks, welche von allen Theilnehmern nach
Verhältniß der Theilnebmungsrechte zu tragen sind.
Auch hat in der Regel jeder Theilmetzmer die Kosten der auf seinen Antrag
eingeleiteten, die Geltendmachung seines Rechts oder seinen besonderen Nutzen
bezielenden Verhandlungen allein zu tragen; es bleibt jedoch dem Ermessen der
Thälungsbehörde vorbehalten, unter Umständen die etwa vorhandene Gegenpartei
zum Ersatze derselben zu verpflichten. In Rekursfällen sind die Kosten dem
unterliegenden Theile zur Last zu legen.
KC. 14.
Das Gesetz vom 8. November 1856. wird mit den in diesem Gesetze ent-
haltenen Abänderungen und Ergänzungen auf den Verwaltungsbezirk der vor-
maligen Berghauptmannschaft Clausthal ausgedehnt.
G. 15.
Auf Sachen, in welchen ein rechtskräftiges Stattnehmigkeitserkenntniß
vor Erlaß dieses Gesetzes bereits ergangen ist, findet letzteres keine Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 8. Juni 1873.
. S.) Wilhelm.
Gr. v. Roon. Fürst v. Bismarck. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.
Camphausen. Falk. v. Kameke. Gr. v. Königsmarck. Achenbach.
(Xr. 8146—8147.) 53“ (Nr. 8147.)