Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1873. (64)

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I. Hauptschild. 
Derselbe wird durch fünfmalige, den Schildesfuß nur berührende Längen- 
und durch achtmalige Quertheilung in acht und vierzig Felder getheilt; jede 
Reihe zu sechs Feldern, welche nach Anleitung der ursprünglich beim Königlich 
Preußischen Wappen geltenden Regel aus der Mitte von der Rechten zur Linken, 
d. h. pfahlweise springend, gezählt werden, so daß das dritte Feld in der obersten 
Reihe als das erste, das vierte Feld als das zweite, das zweite Feld als das 
dritte, das fünfte Feld als das vierte, das erste Feld als das fünfte, das sechste 
Feld als das sechste; in der zweiten Reihe das dritte Feld als das siebente, das 
vierte als das achte u. s. w. schlt. 
Die acht und vierzig Felder des Hauptschildes sind nach der Folgeordnung 
des Modells folgende: 
4. Wegen des souverainen Herzogthums Schlesien. 
Im goldenen Felde ein schwarzer, goldbewehrter, rothgezungter, mit einer 
Herzogskrone bedeckter Adler. Auf der Brust desselben liegt ein Sberner Halb- 
mond, zwischen dessen aufwärts gehenden Spitzen ein silbernes Kreuz hervorwächst. 
5. Wegen des Großherzogthums Nieder-Rhein. 
Im flilbernen Felde der Preußische Reichsadler, auf dessen Brust ein grü- 
nes, mit einem silbernen, wellenweis gezogenen Schrägrechtbalken belegtes, mit 
einer Krone bedecktes Herzschildlein ruht. 
6. Wegen des Großherzogthums Posen. 
Im silbernen Felde der Preußische Reichsadler, auf dessen Brust ein rothes, 
mit einem silbernen, goldbewehrten, rothgezungten, goldgekrönten Adler belegtes, 
mit einer Krone bedecktes Herzschildlein ruht. 
7. Wegen des Herzogthums Sachsen. 
In einem von Gold und Schwarz zehnmal guergestreiften Felde ein 
schrägrechts liegender grüner Rautenkranz. 
8. Wegen des Herzogthums Westphalen. 
Im rothen Felde ein springendes silbernes Roß. 
9. Wegen des Herzogthums Engern. 
Im silbernen Felde drei, zu zwei und eins gestellte rothe Schröterhörner. 
10. Wegen des Herzogthums Pommern. 
Im silbernen Felde ein rother, goldbewehrter, rothgezungter Greif. 
11. Wegen des Herzogthums Lüneburg. 
Im goldenen, mit rothen Herzen bestreuten Felde ein blauer, rothgezungter 
e. 
12. Wegen des Herzogthums Holstein. 
Im rothen Felde ein von Silber und Roth quergetheiltes Schildlein, wel- 
ches an den beiden oberen Ecken und am unteren Rande von je einem silbernen, 
(Tr. 8156) mit 
Löw
	        
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