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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
. Inhalt: Gesehz, betreffend die Aushebung des Homagialeides, S. 106. — Geseh wegen Bewilligung von
Schauprämien für Vollblutzuchtpferde, sowie Gewährung von Beihülfen zur Ausstellung von Pferden
in Händen von Privaten auf der in Bremen stattfindenden internationalen landwirthschaftlichen Aus-
stellung, S. 196. — Fischereigesetz für den Preußischen Staat, S. 197. — Gesetz, betreffend
die Bereitstellung einer Summe von 340,000 Thlr. zum Ankauf der Suermondtschen Sammlung von
Gemälden und Handzeichnungen, S. 211. — Geseh zur Ergänzung des Gesetzes vom 6. Mai 1869.
über die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienste, S. 213. — Aller-
höchster Erlaß wegen Bildung der Wahlkreise für die Provinzialsynode in den Provinzen Preußen,
Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen, S. a13. — Bekanntmachung der nach dem Gesetz
vom 10. April 1872. durch die Regierungs-Amtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkun-
den 2c., S. 218.
(Nr. 8200.) Gesetz, betreffend die Aufhebung des Homagialeides. Vom 28. Mai 1874.
Wun Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen u.
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, was folgt:
1 "
F. 1.
Die Verpflichtung zur Ableistung des Homagialeides Behufs Erwerbung
von Rittergütern und anderen Gütern wird aufgehoben.
Ausländer bedürfen zur Erwerbung von Rittergütern ferner keiner Spezial-
konzessson des Ministers des Innern.
K& 2.
Ebenso wird die Verpflichtung zur Ableistung des Homagialeides Behufs
Ausübung von provinzial-, kommunal-- und kreisständischen Rechten aufgehoben.
Zur Ausübung dieser Rechte sind nur Angehörige des Deutschen Reichs befugt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 28. Mai 1874.
(L. S.) Wilhelm.
Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Lconhardt. Falk. v. Kameke.
Achenbach.
Sohrgang 1874. (Nr. 8200—8201) 29 (Nr. 8201.)
Ausgegeben zu Berlin den 15. Juni 1874.