Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

.  Inhalt:  Gesehz,  betreffend  die  Aushebung  des  Homagialeides,  S.  106.  —  Geseh  wegen  Bewilligung  von
Schauprämien  für  Vollblutzuchtpferde,  sowie  Gewährung  von  Beihülfen  zur  Ausstellung  von  Pferden
in  Händen  von  Privaten  auf  der  in  Bremen  stattfindenden  internationalen  landwirthschaftlichen  Ausstellung,
  S.  196.  —  Fischereigesetz  für  den  Preußischen  Staat,  S.  197.  —  Gesetz,  betreffend
die  Bereitstellung  einer  Summe  von  340,000  Thlr.  zum  Ankauf  der  Suermondtschen  Sammlung  von
Gemälden  und  Handzeichnungen,  S.  211.  —  Geseh  zur  Ergänzung  des  Gesetzes  vom  6.  Mai  1869.
über  die  juristischen  Prüfungen  und  die  Vorbereitung  zum  höheren  Justizdienste,  S.  213.  —  Allerhöchster
  Erlaß  wegen  Bildung  der  Wahlkreise  für  die  Provinzialsynode  in  den  Provinzen  Preußen,
Brandenburg,  Pommern,  Schlesien  und  Sachsen,  S.  a13.  —  Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesetz
vom  10.  April  1872.  durch  die  Regierungs-Amtsblätter  publizirten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden
  2c.,  S.  218.

 

(Nr.  8200.)  Gesetz,  betreffend  die  Aufhebung  des  Homagialeides.  Vom  28.  Mai  1874.

Wun  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  u.
verordnen,  mit  Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtages,  was  folgt:
1  "

F.  1.
Die  Verpflichtung  zur  Ableistung  des  Homagialeides  Behufs  Erwerbung
von  Rittergütern  und  anderen  Gütern  wird  aufgehoben.
Ausländer  bedürfen  zur  Erwerbung  von  Rittergütern  ferner  keiner  Spezialkonzessson
  des  Ministers  des  Innern.

K&  2.

Ebenso  wird  die  Verpflichtung  zur  Ableistung  des  Homagialeides  Behufs
Ausübung  von  provinzial-,  kommunal--  und  kreisständischen  Rechten  aufgehoben.
Zur  Ausübung  dieser  Rechte  sind  nur  Angehörige  des  Deutschen  Reichs  befugt.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  28.  Mai  1874.

(L.  S.)  Wilhelm.

Camphausen.  Gr.  zu  Eulenburg.  Lconhardt.  Falk.  v.  Kameke.
Achenbach.

 

Sohrgang  1874.  (Nr.  8200—8201)  29  (Nr.  8201.)
Ausgegeben  zu  Berlin  den  15.  Juni  1874.