Full text : Preußische Gesetzsammlung. 1913. (104)

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g  38.

Die  bei  der  Genossenschaftsbildung  vorkommenden  Verhandlungen  und  Geschäfte,
  einschließlich  der  von  den  Gerichten  und  anderen  Behörden  vorzunehmenden,
sind  gebühren-  und  stempelfrei.  Zu  diesen  Geschäften  gehört  auch  die  Anfertigung
und  Beglaubigung  von  Kataster-  und  Grundbuchauszügen.

%  390.

Mit  dem  Inkrafttreten  dieses  Gesetzes  geht  die  in  Essen  unter  dem  Namen
Ruhrtalsperren-Verein  bestehende  juristische  Person  unter.  Ihre  Rechte  und  Pflichten
gehen  auf  die  durch  dieses  Gesetz  gebildete  Genossenschaft  über.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Neues  Palais,  den  5.  Juni  1913.

(L.  S.)  Wilhelm.

v.  Bethmann  Hollweg.  v.  Tirpitz.  Delbrück.  Beseler.
v.  Breitenbach.  Sydow.  v.  Trott  zu  Solz.  v.  Heeringen.
Frhr.  v.  Schorlemer.  v.  Dallwitz.  Lentze.

 

 

(Nr.  11301.)  Eisenbahnanleihegesetz.  Vom  9.  Juni  1913.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  rc

verordnen,  mit  Zustimmung  der  beiden  Häuser  des  Landtags  der  Monarchie,
was  folgt:

SI.

Die  Staatsregierung  wird  ermächtigt,  zur  Vorbereitung  eines  elektrischen
Betriebs  auf  den  Berliner  Stadt-,  Ring=  und  Vorortbahnen  unter  vorläufiger
Beschränkung  auf  die  von  den  Stadt=  und  Ringbahnzügen  befahrenen  Strecken
25  000  000  Mark  zu  verwenden.

8  2.
Die  Staatsregierung  wird  ermächtigt,  zur  Bereitstellung  der  nach  §  1
erforderlichen  Summe  Staatsschuldverschreibungen  auszugeben.