Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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b)  wenn  sie  Ballast  führen  oder  leer  sind:
beim  Einganngeeeeeeennnn  2  M.
beim  Ausganggaaaaaa  2
für  jedes  Kubikmeter  Netto-Raumgehalt;
3)  von  mehr  als  100  Kubikmetern  Netto-Raumgehalt:
a)  wenn  sie  beladen  sind:

beim  Eingannkkkkgkg.  10  Pf.

beimAusgange...........·..............·......  10
b)  wenn  sie  Ballast  führen  oder  leer  sind:

beim  Eingange  ..  .....  .  ....  .....  .  ..  ...  ....  ..  .  .  .  ..  5  Pf.

beim  Aussagggagagaa  .  .  .  .  ..  5—

für  jedes  Kubikmeter  Netto-Raumgehalt.

Ausnahmen.

1)  Schiffe  von  mehr  als  Einhundert  Kubikmetern  Ttto-Raumhalt,  wenn
sie  eine  Fahrt  zwischen  Häfen  des  Deutschen  Bundesgebiets  ohne  Berührung
  fremder  Häfen  machen,  entrichten  nur  die  Hal  e  der  vorstehend
unter  3  a.  und  b.  festgesetzten  Abgaben,  und  werden  dabei  Bruchpfennige,
welche  bei  einer  Theilung  der  nach  der  letzteren  Position  zu  berechnenden
Abgabenbeträge  durch  2  überschießen,  für  voll  gerechnet.

2)  Schiffe,  deren  Ladung
a)  im  Ganzen  das  Gewicht  von  vierzig  Zentnern  nicht  übersteigt,  oder
b)  ausschließlich  in  Schiefer,  Dachpfannen,  Drainröhren,  thönernen  oder

steinernen  Fliesen,  Cement,  Gyps,  Kalk,  Bruch-,  Cement-,  Granit.,
Gyps-,  Kalk.)  Mauer-,  PMfflaster-  oder  Ziegelsteinen  aller  Art,  Kreide,
Thon=  oder  Schiefererde,  Seegras,  Sand,  Brenn-,  Bau-  und  Nutzholz,
  Salz,  Torf,  Koaks,  Rohschwefel,  Heu,  Stroh,  natürlichem
Dünger,  künstlichen  Düngestoffen,  oder  frischen  Fischen  besteht,
haben  das  Hafengeld  nur  nach  den  Sätzen  für  Ballastschiffe  zu  entrichten.
3)  Für  Fahrzeuge,  welche  den  Hafen  zu  Neustadt  regelmäßig  oder  häufß
)  im  rrt  besuchen,  kann  nach  Walt,  anstatt  des  farifinige  Lasen
eldes  für  jede  einzelne  Phhrt,  eine  Hähriiche  Abfindung  entrichirt  werden,
eren  Höhe  nach  Beschluß  der  städtischen  Kollegien  mit  Genehmigung
der  Königlichen  Regierung  festzusetzen  ist.

Zusätzliche  Bestimmungen.

1)  Bei  Berechnung  des  Raumgehalts  werden  Bruchtheile  der  Maaßeinheit,
wenn  sie  einhalb  oder  mehr  betragen,  für  voll  gerechnet,  kleinere  Bruchtheile
  dagegen  außer  Berechnung  gelassen.

2)  Das  abgabepstichtge  Neustädter  Hafengebiet  wird  durch  eine  bei  dem
Eingang  in  den  eigentlichen  Hafen  von  dem  äußersten  Punkt  der  zwischen

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