nommen wurde, so wie wegen frechen
und beharrlichen Laͤngnens, neben der
Verbindlichkeit zum Kosten= und SchadenErsag,
eine viermonatliche Festungs=
Arbeitsstrafe erkannt;
5. auf die von dem Oberamtögerichte Klrchbeim
gefährte Untersuchung gegen Sasomon
Hukh, von bindorf, wegen wiederbolten
Diebstahls, unter Zuscheidung
sͤmtlicher Kosten, eine viermonatli—
che Festungs-Arbeitsstrafe, mit Berücklichtigung
seiner Khrper= Beschaffenheit
ausgesprochen;
6. Catharine Heumann, von Blochingen,
auf die bei dem Oberamtgerichte
Saulgau geführte Untersuchung zwar
ben dem wider sie entstandenen Verdachte
elner strafbaren Vernachläßigung
ihrer Leibesfrucht freigesprochen, dagegen
derlelben wegen wiederholten Vagirens
und Bettelns, auch wegen Fleisches-Vergehens,
neben Zuscheidung eines angemessenen
Theils der Arrest= Azungsund
Untersuchungs= Kosten, eine zweimonatliche
ZJuchthausstrafe zu Markrbningen
und nachherige Elnsperrung
in dem Zwangs= Arbeitshause zu Ulm
bie zu erprobter Besserung, wenigstens
aber auf die Dauer von drei Monaten
zuerkannt.
Gu
EG#
Den 1u. December wurde:
). auf die von dem Oberamtsgerichte Ulm
geführte Untersuchung:
a) die Wittwe Margaretha Braun, von
Ulm, wegen versuchter Kuppelei, auch
wegen gewerbsmäßig getrichener Flei.
sches-Vergeben, in Betracht ihrer schon
mehrmals wegen liederlichen debens
fruchtlos erstandener bedeutender Strafen,
ferner wegen frecher und beharrlicher
Lügen vor Gerichr, mit einer einjábrigen
Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg,
und nachheriger Einseerrung in dem
Zwangs-Arbeitshause zu Ulm bis zu
erprobter Besserung, wenigstens aber
auf sieben Monate;
b) die ledige Anna Maria Khrner, von
Ulm, wegen gleicher Vergehen, in Betracht
ihrer gleichfalls wegen liederlichen
Lebens erstandener Strafen, mit viermonatlicher
Zuchthaussirafe und
nachheriger Einsperrung in dem Zwangs=Arbeltshause
zu Ulm bis zu erprobter
Besserung, wenigstens aber auf sechs
Monate belegt.
Zugleich wurde jeder dieser beiden Inquisitinnen
ein angemessener Theil an
den Untersuchungs-Kosten zugeschieden.
Am 13. December isi:
3. auf den Grun der von dem Oberamts-