Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

1.

und  Georg  Michael  Abele,  von  Lorch,  der  Nothfristen  und  die  eventuell  angeals
  Güterpfleger  der  jung  Gottlieb  Hin-  brachte  Nichtigkeits-Klage,  von  Amts
dererschen  Gantmasse,  Appellaten,  Que-  wegen  als  unstatthaft  verworfen,  auch
Frulaten,  Absonderungsrecht  betreffend,  der  Appellant,  Querulant,  in  dle  Kesten
dle  eingewandte  Berufung,  sodann  das  der  zweiten  Instanz  verurtheilt  wor,

Restliutions-Gesuch  gegen  den  Ablauf  den.

7.  Gerichtshof  für  den  Donau-Kreis.
u.)  Criminal=  Senat.

Den  4.  December  wurden  .  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtsverurtheilt:
  gerichte  Ulm  geführten  Untersuchung

1.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Leutkirch  Felir  Althammer,  von  Leipheim,  wein
  Untersuchung  gekommene  Franz  Jo-  gen  Diebstahls,  neben  der  Verbindlichkeit
seph  Schuster,  angeblich  von  Pfärrich,  zum  Ersatze  des  gestifteten  Schadens,
wegen  zweier  großer  und  unter  erschwe-  unter  Aussetzung  des  Kosten=  Punkts
renden  Umständen  verübter  Diebstähle,  zu  elner  sechsmonatllchen  Festungswelche
  dessen  ersten  Räckfall  begründen,  Arbeitsstrafe  und  nachheriger  Ausweiund
  wegen  wiederholter  Landstreicherei,  sung  aus  dem  Königreiche,  unter  Strafneben
  dem  Kosten=  und  Schadens-Ersatz  Androhung  auf  den  Wiederbetretungszu
  einjühriger  Festungs.:  Arbeits-  fall.
strafe;  Am  r2.  December  wurde:

.  auf  die  von  demselben  Oberamtsgerichte  4.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerichte
geführte  Umersuchung  der  Kaufmann  Saulgau  in  Untersuchung  gekommenen
Johann  Joseph  Schmid,  von  Leutkirch,  Bonaventura  Renz,  von  Saulgau,
wegen  Eidesbruchs,  wegen  Ehebruchs  wegen  Injurien,  muthwilliger  Beschädiund
  wegen  schwerer  Injurien,  unter  Ein-  gung  fremden  Eigenthums  und  Widerrechnung
  eines  Theils  des  erstandenen  setzlichkeit  gegen  obrigkeitliche  Diener  mit
Arrests  und  Verféllung  in  die  Kosten  thätlicher  Mißhandlung  derselben,  welch
zu  fünfmonatlicher  Festungsstrafe;  letzterer  derselben  für  überwiesen  anges