Full text : Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

Türkel.  303

erhalten  bestrebt  sein.  In  Erwägung  dieser  Sachlage  werden  Sie,  Herr  Präsekt,
  allen  Fremden,  welche  in  dem  von  Ihnen  verwalteten  Districte  entwederbleibend
  ansässig  sind  oder  nur  provisorisch  verweilen,  diese  Anschaungsweise
der  Regierung  bekannt  geben,  und  von  jedem  derselben  das  Versprechen  abfordern,
  sich  den  Gesetzen  und  Interessen  des  Landes  gemäß  zu  verhalten.  Was
diejenigen  jedoch  betrifft,  welche  ihre  Verpflichtungen  als  Gäste  hintansetzen,
indem  sie  sich  entweder  in  unsere  innere  politische  Kämpfe  hineinmischen,  oder
gegen  unsere  guten  Beziehungen  mit  den  Nachbarstaaten  conspiriren,  so  haben
Sie  mich  davon  sogleich  in  Kenntniß  zu  setzen,  und  ich  werde  keinen  Augenblick
  zaudern,  die  Austreibung  derer  anzuordnen,  welche  bei  uns  keine  Gastfreundschaft
  und  kein  Asyl,  sondern  einen  Ort  suchen,  wo  sie  die  Fortsetzung
ihrer  revolutionären  Bündeleien,  welche  nirgends  geduldet  werden,  und  eines
bewafsneten  Kampfes,  den  sie  im  eigenen  Vaterlande  nicht  fortsetzen  können,
betreiben  wollen.“

26.  Aug.  (Donaufürstenthümer).  Fürst  Conza  erläßt  ein  von  Cretzulesco
  ausgearbeitetes  und  vom  Staatsrath  berathenes  Nuralgesetz,  das
die  Frohnden  gegen  Entschädigung  aufhebt,  den  Bauern  Grundeigenthum
  verleiht  und  mit  dem  23.  April  1865  in  Kraft  treten  soll.

Das  neue  Gesetz  unterscheidet  sich  von  dem  früheren  Entwurse  dadurch,
daß  es  den  Frohnbauern  nur  den  Grund  und  Voden  in's  freie  Elgenthum
gibt,  den  sie  gegenwärtig  als  Nutznießer  im  Besitz  haben;  daß  die  übrigen
Bauern,  welche  keinen  Besitz  haben,  Grundeigenthum  auf  den  Stagtsdomänen
erhalten;  daß  ferner  von  einem  Gute  nur  güchsere  zwei  Drittel  unter  die
Bauern  vertheilt  werden  dürfen  und  das  Fehlende  von  den  Staatsdomänen
ersetzt  wird;  daß  endlich  die  Gutsherren  eine  entsprechendere  Entschädigung
halten,  als  nach  dem  früheren,  nun  zurückgenommenen  Gesetzesentwurfe.

Proclamation  des  Fürsten  Conza  an  die  Bauern:  „Alle  zwangweisen
  Bande,  die  zwischen  euch  und  den  Gutsherren  bisher  bestanden,  sind
gegen  Zahlung  einer  gerechten  Entschädigung  aufgehoben  und  sortan  knüpfen
euch  nur  die  Interessen  des  unabhängigen  Verkehrs  aneinander.  Aber  als  freie
Herren,  die  ihr  nun  geworden  seid,  vergesset  nicht,  daß  ihr  Bauern  seid  und
das  Land  zu  bebauen  habt.  Verlasset  nicht  den  edlen  Stand  eurer  VBäter;
harret  dabei  aus,  verbessert  den  Boden,  pflanzt  Gärten,  gründet  Schulen,  damit
eure  Söhne  Gelegenheit  haben,  zu  lernen  ven  den  Rechten,  die  euch  die  Acte
vom  2.  (14.)  Mai  eingeräumt  haben,  Gebrauch  zu  machen!  Doch  höher,  als
als  Alles,  gelte  es  euch,  zu  bleiben,  was  ihr  waret:,  Männer  des  Frjedens  und
der  Ordunng.“  ».  .·

Circularerlaß  des  Ministes  des  Innern  än  die  Präfecten:
„Sie  werden  sich  allsogleich  die  Ueberzeugung  zu  verschaffen  suchen,  wie  viel
Ingenieure  und  Topographen  in  dem  von  Ihnen  administrirten  Bezirke  wohnhaft
  sind  und  ob  und  unter  welchen  Bedingungen  dieselben  an  einer  Vermessung
  und  Parcellirung  des  unter  die  Bauern  zu  vertheilenden  Grund  und
Bodens  theilnehmen  wollen,  und  mir  hierüber  schleunigst  Bericht  erstatten;
denn  diese  Operation  muß  alsogleich  und  noch  in  diesem  Herbste  in  Angriff  genommen
  werden,  damit  jeder  wisse,  wie  er  daran  ist,  und  was  von  dem  Grund
und  Boden  ihm  gehört,  und  was  nicht.  Das  Regulativ  tritt  erst  mit  dem  kommenden
  St.  Georgentage,  das  ist  den  23.  April  1865,  in  Wirksamkeit.  Sie
haben  deshalb  Ihr  Augenmerk  vor  Allem  darauf  zu  richten,  daß  die  Bauern
ihre  Arbeiten  bis  dahin  nicht  verlassen,  sondern  sie  in  der  bisherigen  Weise
und  dem  bisherigen  Umfange  den  Gutsherren  leisten,  damit  die  Herbstarbeiten
nicht  unmöglich  gemacht  und  unserer  Agrikultur,  diesem  Nationalreichthum  unseres
  Landes,  keine  empfindlichen  Nachtheile  beigebracht  werden.  Ich  erwarte
mit  aller  Bestimmtheit,  daß  Sie,  Herr  Präfect,  mit  dem  Eiser  und  der  Intelligenz,
  welche  die  Regierung  von  Ihrer  hohen  Function  zu  fordern  ein  Recht
hat,  darauf  sehen  werden,  daß  die  Ordnung  und  Geseßlichkeit  nirgends  gestört