Türkel. 303
erhalten bestrebt sein. In Erwägung dieser Sachlage werden Sie, Herr Präsekt,
allen Fremden, welche in dem von Ihnen verwalteten Districte entwederbleibend
ansässig sind oder nur provisorisch verweilen, diese Anschaungsweise
der Regierung bekannt geben, und von jedem derselben das Versprechen abfordern,
sich den Gesetzen und Interessen des Landes gemäß zu verhalten. Was
diejenigen jedoch betrifft, welche ihre Verpflichtungen als Gäste hintansetzen,
indem sie sich entweder in unsere innere politische Kämpfe hineinmischen, oder
gegen unsere guten Beziehungen mit den Nachbarstaaten conspiriren, so haben
Sie mich davon sogleich in Kenntniß zu setzen, und ich werde keinen Augenblick
zaudern, die Austreibung derer anzuordnen, welche bei uns keine Gastfreundschaft
und kein Asyl, sondern einen Ort suchen, wo sie die Fortsetzung
ihrer revolutionären Bündeleien, welche nirgends geduldet werden, und eines
bewafsneten Kampfes, den sie im eigenen Vaterlande nicht fortsetzen können,
betreiben wollen.“
26. Aug. (Donaufürstenthümer). Fürst Conza erläßt ein von Cretzulesco
ausgearbeitetes und vom Staatsrath berathenes Nuralgesetz, das
die Frohnden gegen Entschädigung aufhebt, den Bauern Grundeigenthum
verleiht und mit dem 23. April 1865 in Kraft treten soll.
Das neue Gesetz unterscheidet sich von dem früheren Entwurse dadurch,
daß es den Frohnbauern nur den Grund und Voden in's freie Elgenthum
gibt, den sie gegenwärtig als Nutznießer im Besitz haben; daß die übrigen
Bauern, welche keinen Besitz haben, Grundeigenthum auf den Stagtsdomänen
erhalten; daß ferner von einem Gute nur güchsere zwei Drittel unter die
Bauern vertheilt werden dürfen und das Fehlende von den Staatsdomänen
ersetzt wird; daß endlich die Gutsherren eine entsprechendere Entschädigung
halten, als nach dem früheren, nun zurückgenommenen Gesetzesentwurfe.
Proclamation des Fürsten Conza an die Bauern: „Alle zwangweisen
Bande, die zwischen euch und den Gutsherren bisher bestanden, sind
gegen Zahlung einer gerechten Entschädigung aufgehoben und sortan knüpfen
euch nur die Interessen des unabhängigen Verkehrs aneinander. Aber als freie
Herren, die ihr nun geworden seid, vergesset nicht, daß ihr Bauern seid und
das Land zu bebauen habt. Verlasset nicht den edlen Stand eurer VBäter;
harret dabei aus, verbessert den Boden, pflanzt Gärten, gründet Schulen, damit
eure Söhne Gelegenheit haben, zu lernen ven den Rechten, die euch die Acte
vom 2. (14.) Mai eingeräumt haben, Gebrauch zu machen! Doch höher, als
als Alles, gelte es euch, zu bleiben, was ihr waret:, Männer des Frjedens und
der Ordunng.“ ». .·
Circularerlaß des Ministes des Innern än die Präfecten:
„Sie werden sich allsogleich die Ueberzeugung zu verschaffen suchen, wie viel
Ingenieure und Topographen in dem von Ihnen administrirten Bezirke wohnhaft
sind und ob und unter welchen Bedingungen dieselben an einer Vermessung
und Parcellirung des unter die Bauern zu vertheilenden Grund und
Bodens theilnehmen wollen, und mir hierüber schleunigst Bericht erstatten;
denn diese Operation muß alsogleich und noch in diesem Herbste in Angriff genommen
werden, damit jeder wisse, wie er daran ist, und was von dem Grund
und Boden ihm gehört, und was nicht. Das Regulativ tritt erst mit dem kommenden
St. Georgentage, das ist den 23. April 1865, in Wirksamkeit. Sie
haben deshalb Ihr Augenmerk vor Allem darauf zu richten, daß die Bauern
ihre Arbeiten bis dahin nicht verlassen, sondern sie in der bisherigen Weise
und dem bisherigen Umfange den Gutsherren leisten, damit die Herbstarbeiten
nicht unmöglich gemacht und unserer Agrikultur, diesem Nationalreichthum unseres
Landes, keine empfindlichen Nachtheile beigebracht werden. Ich erwarte
mit aller Bestimmtheit, daß Sie, Herr Präfect, mit dem Eiser und der Intelligenz,
welche die Regierung von Ihrer hohen Function zu fordern ein Recht
hat, darauf sehen werden, daß die Ordnung und Geseßlichkeit nirgends gestört