Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1880. (71)

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17)  Bau=  und  Nutzholz,  mag  dasselbe  in  Flößen  verbunden  oder  auf  Flößen
oder  in  Fahrzeugen  eingehen,  für  je  1  Kubikmeter:
a)  von  Kiefern=  und  anderem  Weichholz  —  2  M.,
b)  von  Eichen=  und  anderem  Hartholz  —  3  Pf.;
18)  Stabholz:

 

a)  sichtenes  —  für  50  Rumpf  6  Pf.,

b)  eichenee  —  100  Stück  3  =  (Blamiser),
c)  Pipenstäbte  —.  100  6-4)

  Oxhoftstäbe  —.  100  5

e)  Tonnenstäbe..  —.  100  3

¶)  Bodenstäbe.  —.  100  2;

19)  Tonnenbänder:
Anker-,  Eimer=  und  Tonnenbänder  —  für  200  Stück  1  Pf.;
20)  Bänder  zu  Luckerfässern  und  Oxhoften:
a)  3  Meter  lang  und  darüber  —  für  100  Stück  2  P.,
b)  kleinere  —  für  200  Stück  1  Pf.)
21)  Bretter  für  100  laufende  Meter:
a)  von  mehr  als  26  Millimeter  Stärke  —  3Pf.,
b)  von  26  Millimeter  und  darunter  —  2  Pf.;
22)  Kienäpfel  —  für  1000  Kilogramm  4  Pf.)
23)  Dammsteine  —  für  1  Kubikmeter  3  Pf.
24)  Torf  —  für  1000  Stück  2  Pf.;
25)  Radfelgen  —  für  100  Stück  6  Pf.;
26)  Radspeichen  —  für  100  Stück  3  Pf.

III.  An  Brückenaufzugsgeld  für  das  Aufziehen  der  über  die  Oder
erbauten  Baumbrucke  von  jedem  durchgehenden  Fahrzeuge:
a)  wenn  nur  eine  Klappe  gezogen  wird  —  25  Pff.,
b)  wenn  beide  Klappen  gezogen  werden  —  50  Pf.

IV.  Zusätzliche  Bestimmungen.

1)  Ergeben  sich  bei  der  Berechnung  der  zu  entrichtenden  Beträge  an
Hchen-  und  Bohlwerksgeld  überschießende  Bruchtheile  der  für  die  Erhebung
  maßgebenden  Einheiten  (Kubikmeter,  Kilogramm,  100  Stück  rc.),
so  werden  solche,  wenn  sie  mindestens  die  Hälfte  der  Einheit  erreichen,
als  voll,  andernfalls  überhaupt  nicht  berechnet.

2)  Das  Hafengebiet  (I  und  II  des  Tarifs)  umfaßt:

a)  die  Oder  von  der  Grenze  zwischen  Güstow  und  Pommerensdorf
bis  zu  der  zwischen  dem  Zieske'schen  und  dem  Schuhmacher'schen
Grundstücke  befindlichen  Grenze  zwischen  Unterwiek  und  Grakon,

b)  den  Dunzig  und

e)  die  Parnitz.

(Nr.  8744.)