Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1882. (73)

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des  Bedürfnisses  zu  verwenden,  sowie  auch  den  noch  nicht  begebenen  Theil  der
Prioritäts-Obligationen  für  Rechnung  des  Unternehmens  zu  begeben.  Eine  weitere
Begebung  von  Stammaktien  der  Thüringischen  Eisenbahngesellschaft  findet  nicht
mehr  statt.  Die  noch  im  Besitze  der  letzteren  befindlichen  Stammaktien  Litt.  A
zum  Betrage  von  637  800  Mark  werden  vernichtet.

S.  7.

Der  Staat  gewährt  den  Inhabern  der  Stammaktien  Litt.  A  der  Thüringischen
  Eisenbahngesellschaft  eine  feste  jährliche  Rente  von  84  Prozent  des  Nominalbetrages
  der  Aktien.  Der  Betrag  der  festen  Rente  wird  mittelst  Abstempelung,
auf  den  Aktien  vermerkt.  Bei  der  Abstempelung  zahlt  der  Staat  auf  jede  dieser
Aktien  einen  einmaligen  Betrag  von  5  Mark.  Gleichzeitig  werden  die  Dividendenscheine
  nebst  Talons  gegen  Zinskupons  und  Talons  nach  den  beigefügten  Formularen
  umgetauscht.  Die  Zahlung  der  Rente  erfolgt  in  halbjährlichen  Raten  am
1.  Juli  des  laufenden  und  am  2.  Januar  des  nächstfolgenden  Rechnungsjahres
gegen  Rückgabe  des  betreffenden  Zinskupons  in  Erfurt  und  Berlin.  Auf  diejenigen
  Stammaktien  Litt.  A,  rücksichtlich  welcher  der  Umtausch  der  ausgegebenen
Dividendenscheine  gegen  neue  Zinskupons  unterbleibt,  wird  die  Rente  nur  am
2.  Januar  gegen  Rückgabe  der  bisherigen  Dividendenscheine  bezahlt.  Dividendenscheine
  und  Zinskupons,  welche  nicht  innerhalb  vier  Jahren  nach  dem  Fälligkeitstermine
  zur  Entgegennahme  der  Zahlung  präsentirt  werden,  verfallen  ohne  Weiteres
#m  Vortheile  der  Pensionskasse  der  Thüringischen  Eisenbahnbeamten,  jedoch  mit

er  Maßgabe,  daß  die  der  Kasse  zugeflossenen  Rentenbeträge,  soweit  deren  nachträgliche

  Zahlung  bei  späterer  Präsentation  der  Zinspapiere  von  dem  Minister
der  öffentlichen  Arbeiten  aus  Billigkeitsrücksichten  angeordnet  werden  sollte,  zurückzuerstatten
  sind.

Für  die  Betriebsübernahme  der  Zweigbahn  Gotha-Leinefelde  für  Rechnung
des  Staats  zahlt  letzterer  zur  statutmäßigen  Vertheilung  an  das  Aktienkapital
Litt.  B  der  Thüringischen  Eisenbahngesellschaft  von  insgesammt  16  470  300  Mark
den  jährlichen  Betrag  von  494  109  Mark  postnumerando  am  2.  Januar  des
nächstfolgenden  Rechnungsjahres.

Die  für  die  Aktien  Litt.  B  Serie  A  bestehende  Zinsgarantie  von  4  Prozent
wird  hierdurch  nicht  berührt.

K.  S.

Unter  Zustimmung  der  bei  der  Gera-Eichichter  Bahn  betheiligten  Territorial=Regierungen
  bleibt  dem  Staate  das  Recht  vorbehalten,  jederzeit  auch  den  Betrieb
der  Gera-Eichichter  Zweigbahn  für  seine  Rechnung  nach  Maßgabe  der  nachfolgenden
  Bestimmungen  zu  übernehmen.

Sofern  der  Staat  von  diesem  Rechte  Gebrauch  macht,  gehen  auf  denselben
die  gesammten  Nutzungen  und  Lasten  der  Gera--Eichichter  Zweigbahn  ohne  jede