Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1884. (75)

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Uebertrag. ... 400 000 Mark, 
bis zum Anschlußpunkte der Bahnstrecke 
Sandersleben-Sangerhausen an die Halle- 
Casseler Bahn (Blankenheim), sowie in 
der Strecke Nordhausen-Rüxei. 149 590,2. - 
Summe c . . .. 549590,24 Mark, 
d) von dem durch das Gesetz vom 29. März 1877 (Gesetz- Samml. 
S. 124) bewilligten Kredit von 390 000 Mark zur Erweiterung 
des Bahnhofes Höchht . . . .. . 60 902,60 Mark, 
e) von dem durch das Gesetz vom 20. Dezember 1879 (Gesetz- 
Samml. S. 635) bewilligten Kredit von 8621370 Mark zur 
Deckung des an die Aktionäre der Hannover-Altenbekener Eisen- 
bahngesellschaft für die Abtretung ihres Aktienbesitzes an den Staat 
zu zahlenden Kaufpreises 9 033/18 Mark, 
f) von dem durch das Gesetz vom 4. Februar 1880 (Gesetz Samml. 
S. 19) bewilligten Kredit von 6 150 000 Mark zur Herstellung 
des zweiten Geleises auf der Moselbahn von Coblenz über Trier 
bis Carthaus bei Conz und auf der Saarbahn von Carthaus bis 
Dillingen ... .. . .......... . ..... . . .. . . .. 50 000 Mark, 
8) von dem durch das Gesetz vom 28. März 1882 (Gesetz-Samml. 
S. 21) bewilligten Kredit von 32 411 300 Mark zur Deckung der 
erforderlichen Mittel für die Bauausführung derjenigen Bahn- 
strecken, für welche dem Bergisch-Märkischen, dem Thüringischen, 
dem Berlin-Görlitzer, dem Kottbus-Großenhainer und dem Märkisch- 
Posener Eisenbahnunternehmen die Konzession zum Bau und Betriebe 
  
verliehen .. . . . . . . . . . .. 21600 Mark, 
Dazu: Summe f.. 500%00 " 
- e . ... 903318 
d . .. 60902,00 
- c . . .. 549590,24 — 
b. 492651% 
a. 2280 67718 
Summe 3464 454,,1 Mark.
	        
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