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Uebertrag. ... 400 000 Mark,
bis zum Anschlußpunkte der Bahnstrecke
Sandersleben-Sangerhausen an die Halle-
Casseler Bahn (Blankenheim), sowie in
der Strecke Nordhausen-Rüxei. 149 590,2. -
Summe c . . .. 549590,24 Mark,
d) von dem durch das Gesetz vom 29. März 1877 (Gesetz- Samml.
S. 124) bewilligten Kredit von 390 000 Mark zur Erweiterung
des Bahnhofes Höchht . . . .. . 60 902,60 Mark,
e) von dem durch das Gesetz vom 20. Dezember 1879 (Gesetz-
Samml. S. 635) bewilligten Kredit von 8621370 Mark zur
Deckung des an die Aktionäre der Hannover-Altenbekener Eisen-
bahngesellschaft für die Abtretung ihres Aktienbesitzes an den Staat
zu zahlenden Kaufpreises 9 033/18 Mark,
f) von dem durch das Gesetz vom 4. Februar 1880 (Gesetz Samml.
S. 19) bewilligten Kredit von 6 150 000 Mark zur Herstellung
des zweiten Geleises auf der Moselbahn von Coblenz über Trier
bis Carthaus bei Conz und auf der Saarbahn von Carthaus bis
Dillingen ... .. . .......... . ..... . . .. . . .. 50 000 Mark,
8) von dem durch das Gesetz vom 28. März 1882 (Gesetz-Samml.
S. 21) bewilligten Kredit von 32 411 300 Mark zur Deckung der
erforderlichen Mittel für die Bauausführung derjenigen Bahn-
strecken, für welche dem Bergisch-Märkischen, dem Thüringischen,
dem Berlin-Görlitzer, dem Kottbus-Großenhainer und dem Märkisch-
Posener Eisenbahnunternehmen die Konzession zum Bau und Betriebe
verliehen .. . . . . . . . . . .. 21600 Mark,
Dazu: Summe f.. 500%00 "
- e . ... 903318
d . .. 60902,00
- c . . .. 549590,24 —
b. 492651%
a. 2280 67718
Summe 3464 454,,1 Mark.