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Uebertrag . 372 055 352 Mark 50 Pf.,
b) 18 450 000 Mark Stammektien der
Altona-Kieler Eisenbahngesellschaft in
Staatsschuldverschreibungen derselben An-
leihe zum Betrage . .. . . . . . . . 42 435 000 - —
herbeizuführen und zu diesem Jweck Staats-
schuldverschreibungen zu dem darstellbaren Be-
tragevon........................... 414 490 500 Mark — Pf.,
sowie
2) nach Maßgabe des im §. 1 sub 6 gedachten
Vertrages Staatsschuldverschreibungen zum Be-
trage dooonnna ... 13 000 O00 —
mithin Staatsschuldverschreibungen der 4prozentigen
konsolidirten Anleihe zu dem Gesammtbetrage von. 427 490 500 Mark — M.
auszugeben.
g. 3.
Die Staatsregierung wird ermächtigt,
in Gemäßheit der im §. 1 sub 1 bis 3 und 5 gedachten Verträge die
Mittel zur Deckung
1) der den Aktionären der Oberschlesischen Eisen-
bahngesellschaft zu gewährenden baaren Zu-
zahlung ooooa . . . . . .. 4228 500 Mark,
2) der den Aktionären der Breslau-Schweidnitz-
Freiburger Eisenbahngesellschaft zu gewährenden
baaren Zuzahlung 0n 1 912 500
3) der den Inhabern von Stammaktien und
Prioritäts-Stammaktien der Rechte-Oder--Ufer-
Eisenbahngesellschaft zu gewährenden baaren Zu-
zahlung o0dna ... 2 250 000
4) der den Aktionären der Altona-Kieler Eisenbahn-
gesellschaft zu gewährenden baaren Zuzahlung von 553 500
also insgesammt von . 8 944 500 Mark
aus den Reserve= und Selbstversicherungsfonds beziehungsweise aus den Erneuerungs-
fonds der im §. 1 bezeichneten Eisenbahngesellschaften, sobald diese Fonds dem
Staate zugefallen sein werden, zu entnehmen.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten und der Finanzminister werden
ermächtigt, bei dem Umtausch von Aktien in Staatsschuldverschreibungen, sofern
(Tr. 8970.) 4