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sowie zur käuflichen Uebernahme des Eigenthums
5) der Posen-Creuzburger Eisenbahn,
6) des im Fürstlich Schaumburg-Lippischen Gebiete belegenen Theiles der
Hannover-Mindener Eisenbahn
nach Maßgabe der bezüglichen Vertragsbestimmungen ermächtigt.
S. 2.
Die Staatsregierung wird ermächtigt,
1) nach Maßgabe der im §. 1 Ssub 1 bis 5 gedachten Verträge den Umtausch
von
a) 81 042 900 Mark Stammaktien Litt. A,
C, D, E der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft
in Staatsschuldverschreibungen
der 4prozentigen konsolidirten Anleihe zum
——— . . . ... 212 737 612 Mark 50 Pf.,
b) 3527 100 Mark Stammaktien Litt. B "
der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft in
Staatsschuldverschreibungen derselben Anleihe
zum Betrage ... . . . . . . . ... 6 701 4h020 —.
Tc) 38 250 000 Mark Stammaktien der Breslau-Schweidnitz-Freiburger
Eisenbahngesellschaft
in Staatsschuldverschreibungen derselben
Anleihe zum Betrage von .. . ... 43 031 20 —
d) 22 500 000 Mark Stammaktien der Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahngesellschaft
in Staatsschuldverschreibungen
derselben Anleihe zum
Betrage von .... .. .. . ... . .. . . . ... 41 625000 —.
e) 22 500 000 Mark Prioritäts-Stammaktien
der Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahngesellschaft
in Staatsschuldverschreibungen derselben
Anleihe zum Betrage von . . ... .. . ... 41 625 00 —
f) 14 205 000 Mark Stammaktien der Posen-Creuzburger
Eisenbahngesellschaft in Staatsschuldverschreibungen
derselben Anleihe zum
Betrage dddnnynyyoXo 4735 000 —.
8) 21 600 000 Mark Prioritäts-Stammektien
der Posen-Creuzburger Eisenbahngesellschaft
in Staatsschuldverschreibungen derselben
Anleihe zum Betrage von .. . . .. 21600 oo0 - —.
zu übertragen . . .. 372 055 352 Mark 50 Pf.,