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haben, so daß also dieser Vertrag als Nachtrag zum Gesellschaftsstatute anzu-
sehen ist.
S. 10.
Der Stempel dieses Vertrages bleibt außer Ansatz.
Berlin, den 20. November 1884.
(L. S.) Dr. Rüdorff.
(L. S.) Dr. Micke.
Burgsteinfurt, den 15. November 1884.
(L. S.) Dr. Schüßler.
Münster, den 17. November 1884.
(L. S.) F. Blumenfeld.
Staatsvertrag
zwischen
Preußen und Braunschweig) betreffend die anderweite Regelung der
Verhältnisse der die beiderseitigen Gebiete berührenden Eisenbahnen.
Vom 27./30. Juni 1884.
Nachdem das Magdeburg-Halberstädter, das Hannover-Altenbekener, das Berlin-
Potsdam-Magdeburger und das Bergisch-Märkische Eisenbahnunternehmen auf
den Preußischen Staat übergegangen sind, haben zum Zweck der hierdurch
erforderlich gewordenen anderweiten Regelung der Verhältnisse der zu den vor-
genannten Unternehmungen gehörigen, die Preußisch-Braunschweigische Landes-
grenze berührenden Strecken, sowie zur Regelung der Verhältnisse des Braun-
schweigischen Eisenbahnunternehmens zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen:
Allerhöchstihren Unterstaatssekretär, Wirklichen Geheimen Rath Rudolph
einecke,
Allerhöchstihren Ministerialdirektor, Wirklichen Geheimen Ober-Regie-
rungsrath Ludwig Brefeld,
Allerhöchstihren Geheimen Legationsrath Paul Reichardt,
“–3 Geheimen Ober-Regierungsrath Dr. juris Hermann
rölich,
Allerhöchstihren Geheimen Regierungsrath Hermann Kirchhoff;
(r. 9031.)