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Schlußprotokoll
zum
Staatsvertrage zwischen Preußen, Sachsen-Weimar, Schwarzburg-Rudolstadt,
Reuß aͤlterer Linie und Reuß juͤngerer Linie wegen
Herstellung einer Eisenbahn von Triptis nach Blankenstein.
Die unterzeichneten Bevollmächtigten waren heute zusammengetreten, um zum
Abschlusse und zur Vollziehung des wegen Herstellung einer Eisenbahn von Triptis
nach Blankenstein vereinbarten Staatsvertrages zu schreiten.
Hierbei sind in das gegenwärtige Schlußprotokoll nachstehende Erklärungen
aufgenommen worden, welche mit der Ratifikation des Vertrages als mitgenehmigt
gelten und mit den Vereinbarungen des Vertrages selbst gleichverbindliche Kraft
haben sollen:
Zu Artikel II.
Die Linie des allgemeinen Bauentwurfs soll bei der ausführlichen Bearbeitung
desselben in der Hauptsache und insbesondere hinsichtlich der in Aussicht
genommenen Stationen beibehalten werden. Die bei Remptendorf und Lemnitzbammer
vorgesehenen Haltestellen sollen zugleich Einrichtungen für Holzverladungen
erhalten.
Zu Artikel V.
Die Königlich Preußische Regierung erklärt sich bereit, auf Verlangen der
Fürstlich Reuß-Plauischen Regierung älterer Linie dieser oder den betheiligten,
von ihr zu bezeichnenden Gemeinden die Ausübung des ihr für den Bau der
Bahn innerhalb des Fürstlichen Gebiets zu verleihenden Enteignungsrechts durch
Vollmacht zu übertragen. Die Fürstliche Regierung wird dafür sorgen, daß hierdurch
die Ueberweisung des Grund und Bodens nicht verzögert wird.
Zu Artikel VI.
Die Königlich Preußische Regierung erklärt sich bereit, die Fahrpläne für
die den Gegenstand des Vertrages bildende Bahn vor ihrer Einführung den betheiligten
Landesregierungen mitzutheilen, um denselben Gelegenheit zur Geltendmachung
ihrer Wünsche zu geben.
Die mit dem vereinbarten Entwurfe übereinstimmend befundenen Ausfertigungen
des Vertrages sind hierauf von den Bevollmächtigten unterzeichnet und
untersiegelt worden, und es haben der Bevollmächtigte der Königlich Preußischen,
der Großherzoglich Sachsen-Weimarischen, der Fürstlich Schwarzburg-Rudol-