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V. die zum Bezirk der rechtsrheinischen Eisenbahndirektion zu Cöln ge-
hörende, für Rechnung dieser Behörde bereits von der Eisenbahn-
direktion zu Frankfurt a. M. betriebene Strecke Horchheim-Nieder.
lahnstein,
VI. die zum Bezirk der Eisenbahndirektion zu Frankfurt a. M. gehörende,
für Rechnung dieser Behörde bereits von der Eisenbahndirektion zu
Erfurt betriebene Strecke Ilversgehofen—Erfurt
von ihren bisherigen Bezirken abgetrennt und zu I, III und VI dem Bezirk
der Eisenbahndirektion zu Erfurt, zu ll dem Bezirk der Eisenbahndirektion
zu Bromberg, zu IVa dem Bezirk der Eisenbahndirektion zu Magdeburg,
und zu IVb und V dem Bezirk der Eisenbahndirektion zu Frankfurt a. M.
zugetheilt werden.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zu veröffentlichen.
Charlottenburg, den 14. März 1888.
Friedrich.
Maybach.
(Nr. 9261.) Allerhöchster Erlaß vom 21. März, betreffend die Betheiligung Seiner Kaiser-
lichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen an den Regierungsgeschäften.
E ist Mein Wunsch, daß Euere Kaiserliche und Königliche Hoheit Sich mit
den Staatsgeschäften durch unmittelbare Betheiligung an denselben vertraut machen.
Zu diesem Zwecke beauftrage Ich Euere Kaiserliche und Königliche Hoheit mit
der Bearbeitung und Erledigung derjenigen zu Meiner Entscheidung gelangenden
Regierungsgeschäfte, welche Ich Euerer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit zu-
weisen werde, und sind die dazu erforderlichen Unterschriften in Meiner Vertretung
von Euerer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit zu vollziehen, ohne daß es für
die einzelnen Fälle einer jedesmaligen besonderen Ordre zur Ermächtigung bedarf.
Charlottenburg, den 21. März 1888.
Friedrich.
Fürst v. Bismarck.
An des Kronprinzen Kaiserliche und Königliche Hoheit.