Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1889. (80)

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Jahres  an  wird  diese  Grundsteuer  abgeschrieben  und  in  jedem  der  beiden  Staaten
für  das  ihm  zugefallene  Hoheitsgebiet  neu  umgelegt  und  erhoben.

Urkundlich  ist  vorstehender  Vertrag  von  den  beiderseitigen  Kommissarien  in
zwei  gleichlautenden  Exemplaren  unterzeichnet  und  besiegelt.

So  geschehen
Höxter,  Detmold,  Blomberg,
am  15.  August  1883.

Der  Königlich  Preußische  Der  Hürslich  Lippische  Der  Fürstlich  Lippische

Kommissar  ommissar  Kommissar
(L.  S.)  v.  Metternich,  (L.  S.)  Neubourg,  (L.  S.)  Neubourg,
Landrath,  Amtrath.  Amtsrath.

Geheimer  Regierungsrath.

Der  vorstehende  Vertrag  ist  ratifizirt  und  der  Austausch  der  Ratifkations=Urkunden
  am  20.  November  1888  zu  Herford  bewirkt  worden.

 

 

(Nr.  9317.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  31.  Dezember  1888,  betreffend  die  Genehmigung  des
vierten  Nachtrags  zu  dem  Regulativ  vom  16.  August  1871  über  die  Verwaltung
  der  provinzialständischen  Anstalten  und  Einrichtungen  für  Irre,
Taubstumme  und  Blinde,  sowie  zur  Unterstützung  angehender  Erzieherinnen
in  der  Provinz  Posen.

A##  den  Vericht  vom  15.  Dezember  d.  J.  will  Ich  den  wieder  beiliegenden,
von  dem  Provinziallandtage  des  Großherzogthums  Posen  in  seiner  Sitzung  vom
14.  März  d.  J.  beschlossenen
Vierten  Nachtrag  zu  dem  Regulativ,  betreffend  die  Verwaltung  der  provinzialständischen
  Anstalten  und  Einrichtungen  für  Irre,  Taubstumme
und  Blinde,  sowie  zur  Unterstützung  angehender  Erzieherinnen  in  der
Provinz  Posen,  vom  16.  August  1871  (Gesetz=  Samml.  S.  385)
hierdurch  genehmigen.
Berlin,  den  31.  Dezember  1888.

Wilhelm.

Herrfurth.
An  den  Minister  des  Innern.